Handwerk


Unterstützungsmaßnahme der BKH-EBA für die Elternschaft

Die bilaterale Körperschaft für das Handwerk BKH-EBA unterstützt die Eltern mit einem Beitrag für die Einschreibegebühren der Kinder.
Für Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind, können die Eltern um einen Beitrag der Einschreibegebühren für folgende Strukturen/Aktivitäten ansuchen:
sportliche Aktivitäten
kulturelle Aktivitäten (z.B. Sprachkurs, Musikunterricht etc.)
Betreuung während der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten
Kindergarten / KITA / Tagesmütter
Höhe des Beitrages
Gesuche mit Bezugszeitraum ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025:
Bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten, mit einem Jahreshöchstbetrag von 250 Euro pro Kind.
Gesuche mit Bezugszeitraum vor dem 31. Dezember 2023:
Bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten, mit einem Jahreshöchstbetrag von 250 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Wann und wie kann angesucht werden?
Das Ansuchen muss innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum der Einzahlungs- und Teilnahme-, bzw. Betreuungsbestätigung eingereicht werden.
Wichtig! Es darf höchstens zweimal pro Jahr angesucht werden.
Details zum Ansuchen können der Website der BKH-EBA unter dem Link www.eba-bz.it/ entnommen werden.

Patronat


Änderungen bei der Elternzeit!

Bereits im Jahr 2023 gab es eine Neuerung bei der Elternzeit, die Eltern in Italien betreffen: Nämlich eine signifikante Erhöhung der Entlohnung für den ersten Monat der Elternzeit, wenn die obligatorische Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist. Statt der bisherigen 30 Prozent werden Eltern für einen Monat nun 80 Prozent ihres Gehalts erhalten. Ab dem Jahr 2024 wird ein zweiter Monat der Elternzeit zu 60 Prozent, anstatt der bisherigen 30 Prozent entlohnt.
Für das Jahr 2024 wird dieser zweite Monat nochmals auf 80 Prozent der Entlohnung erhöht.
An­spruch auf die Erhöhung des zweiten Monats der Elternzeit haben Eltern, bei denen die obligatorische Mutterschaft/Vaterschaft nach dem 31. Dezember 2023 ausgelaufen ist.