Patronat
Rückkauf von nicht gedeckten Beitragszeiten
(pace contributiva)
Diese Möglichkeit wurde bereits als Pilotprojekt für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 eingeführt.
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde diese Regelung wieder für das Biennium 2024 - 2025 eingeführt.
Anspruch haben jene Personen, die Beitragslücken im Zeitraum zwischen 01. Jänner 1996 und 01. Jänner 2024 aufweisen.
Nachgekauft werden können Zeiträume zwischen dem 01. Januar des Jahres des ersten effektiven, figurativen oder nachgekauften Beitrages und dem 31. Dezember des letzten Beitrages.
Es können höchstens fünf Jahre, welche weder durch effektive noch durch figurative Beiträge abgedeckt sind, nachgekauft werden.
Das Angebot richtet sich an Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des NISF/INPS, die bis 31. Dezember 1995 keine Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt haben.
Die Höhe der Beitragsleistung wird anhand von 33 Prozent der Entlohnung der vergangenen zwölf Monate ab Gesuchstellung berechnet und kann als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden.
Die Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden.
Anträge können innerhalb 31. Dezember 2025 über das Patronat SBR gestellt werden.
Die Sprechstunde findet jeden 1. Montag im Monat von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde diese Regelung wieder für das Biennium 2024 - 2025 eingeführt.
Anspruch haben jene Personen, die Beitragslücken im Zeitraum zwischen 01. Jänner 1996 und 01. Jänner 2024 aufweisen.
Nachgekauft werden können Zeiträume zwischen dem 01. Januar des Jahres des ersten effektiven, figurativen oder nachgekauften Beitrages und dem 31. Dezember des letzten Beitrages.
Es können höchstens fünf Jahre, welche weder durch effektive noch durch figurative Beiträge abgedeckt sind, nachgekauft werden.
Das Angebot richtet sich an Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des NISF/INPS, die bis 31. Dezember 1995 keine Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt haben.
Die Höhe der Beitragsleistung wird anhand von 33 Prozent der Entlohnung der vergangenen zwölf Monate ab Gesuchstellung berechnet und kann als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden.
Die Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden.
Anträge können innerhalb 31. Dezember 2025 über das Patronat SBR gestellt werden.
Sprechstunde St. Leohnard in Passeier:
Seit Mai 2024 findet unsere Sprechstunde in St. Leohnhard in Passeier nicht mehr im Sportbüro des ASC Passeier statt, sondern im Sozialsprengel St. Leonhard i.P.Die Sprechstunde findet jeden 1. Montag im Monat von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.