Verbrauchertelegramm
Staatsrat bestätigt von Marktaufsicht 2016 verhängte Strafe gegen Volkswagen aufgrund unlauterer Handelspraktiken
Der Staatsrat hat in einer 92-seitigen Entscheidung das Schlusswort in einer seit 2016 anhängigen Rechtssache gesprochen, und die 2016 von der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt gegen Volkswagen aufgrund unlauterer Handelspraktiken verhängte Strafe von fünf Millionen Euro bestätigt.
Der Entscheidung des Staatsrats war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-27/22 vom 14.09.2023) vorausgegangen, welches festhält, dass durch den Grundsatz des „ne bis in idem“, wörtlich: nicht zweimal in der selben Angelegenheit keine zweite Strafe verhängt werden dürfe (Volkswagen war nämlich von der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zuge des Dieselskandals zur Zahlung einer Strafe von knapp einer Milliarde Euro verurteilt worden), wodurch die Strafe der italienischen Antitrust hinfällig würde.
In der sehr ausführlichen Entscheidung bestätigt der Staatsrat die Strafe von 2016, unter anderem da „keine materielle Übereinstimmung der von Antitrust und Staatsanwaltschaft Braunschweig festgestellten Fakten“ vorliege. Auch ist die Strafe der AGCM gegen Volkswagen Italia ausgestellt, während in Braunschweig der Konzern gestraft wurde: somit gäbe es auch keine Übereinstimmung der abgestraften Subjekte.
„Ob und inwieweit das Urteil des Staatsrats für die beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterfeststellungsklage relevant sein kann, ist derzeit noch schwer abschätzbar“ meint VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.
Das Oberlandesgericht wird Mitte Juni die nächsten Schritte in der Musterfeststellungsklage der VZS, an welcher knapp 1.300 vor allem Südtiroler Verbraucher:innen beteiligt sind, bekannt geben.
Der Entscheidung des Staatsrats war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-27/22 vom 14.09.2023) vorausgegangen, welches festhält, dass durch den Grundsatz des „ne bis in idem“, wörtlich: nicht zweimal in der selben Angelegenheit keine zweite Strafe verhängt werden dürfe (Volkswagen war nämlich von der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zuge des Dieselskandals zur Zahlung einer Strafe von knapp einer Milliarde Euro verurteilt worden), wodurch die Strafe der italienischen Antitrust hinfällig würde.
In der sehr ausführlichen Entscheidung bestätigt der Staatsrat die Strafe von 2016, unter anderem da „keine materielle Übereinstimmung der von Antitrust und Staatsanwaltschaft Braunschweig festgestellten Fakten“ vorliege. Auch ist die Strafe der AGCM gegen Volkswagen Italia ausgestellt, während in Braunschweig der Konzern gestraft wurde: somit gäbe es auch keine Übereinstimmung der abgestraften Subjekte.
„Ob und inwieweit das Urteil des Staatsrats für die beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterfeststellungsklage relevant sein kann, ist derzeit noch schwer abschätzbar“ meint VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.
Das Oberlandesgericht wird Mitte Juni die nächsten Schritte in der Musterfeststellungsklage der VZS, an welcher knapp 1.300 vor allem Südtiroler Verbraucher:innen beteiligt sind, bekannt geben.