Verbrauchertelegramm
Südtirols Nahverkehr

Welche Neuigkeiten sind für 2025 vorgesehen?

Vor einigen Wochen wurde von der Landesregierung der neue SüdtirolPass mit Fixpreis für 2025 vorgestellt. Herr K., der bereits jeden Tag zur Arbeit pendeln muss, ist sich nicht mehr sicher, wie und ab wann man für dieses neue Festpreis-Abo ansuchen kann. Also ruft er bei der VZS an und fragt: Wieviel wird der neue Festpreis-Abo kosten und ab wann wird er eingeführt?
Die anstehenden Neuigkeiten für 2025 für den Nahverkehr betreffen zwei neue Festpreis-Abos, mit denen ab 1. Juni 2025 die Öffis in ganz Südtirol unbegrenzt genutzt werden können.
Das Jahresabo wird 250 Euro und das Monatsabo 39 Euro kosten (19 Prozent davon sind außerdem steuerlich absetzbar).
Für Pendleri:nnen interessant: Ab dem 15. Dezember 2024 können auch Busfahrgäste die Park&Ride-Parkplätze der Bahnhöfe in Bruneck, Brixen und Marling kostenlos nutzen.
Das U26-Abo kostet 150 Euro jährlich oder 20 Euro monatlich.
Das Jahresabo für Familien: für Kinder oder weitere Mitglieder werden 20 Euro (pro Person) abgezogen, sodass ein Erwachsener mit zwei Schulkindern nur 210 Euro im Jahr zahlt.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:
news.provincia.bz.it/de/news/neuer-sudtirolpass-mit-fixpreis-jahres-und-monatsabo

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Gutscheine

Ist die angegebene Fälligkeit denn verbindlich?

Grundsätzlich geht man bei Gutscheinen, falls nichts anderes angegeben wurde, von einer zehnjährigen „Verjährungsfrist“ aus (wobei manche Juristen auch der Meinung sind, dass Gutscheine dem Bargeld gleichgestellt sind, und überhaupt nicht „verfallen” können). Problematisch ist dabei immer die Rechtsdurchsetzung, denn wenn der Händler die Gültigkeit nicht anerkennt, müsste man die Sache vor den Richter bringen (und dies zahlt sich kaum aus).
Ist auf dem Gutschein selbst hingegen eine klare Fälligkeit angegeben, so gilt diese als „zwischen den Vertragsparteien vereinbart“, und wird als gültig erachtet.
Tipp
Wenn man es nicht schafft, einen Gutschein rechtzeitig einzulösen, sollte am besten vor dem Ablaufdatum Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen, um den Gutschein verlängern zu lassen – erfahrungsgemäß sind die meisten Betreiber hier sehr entgegenkommend.
Und: Genaue Angaben auf dem Gutschein (wer, was, wann, wo, wie, …) vermeiden später unangenehme Zweifelsfälle.