Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Familiengelder
Je nach Familienzusammensetzung, Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie Arbeitstätigkeit gibt es verschiedene Familiengelder, die auch miteinander vereinbar sind. Alle Familiengelder sind steuerfrei!
Familiengeld auf dem Lohnstreifen bis zum 18. Lebensjahr, bei kinderreichen Familien mit mindestens vier Kindern länger
Familiengeld des Landes / Landesfamiliengeld bis zum dritten Lebensjahr
Landesfamiliengeld+
Familiengeld der Region / Landeskindergeld
staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern
Die Anträge um Familiengeld können erst ab Geburt eingereicht werden. Informationen und Antragstellung im Patronat KVW-ACLI.