Baby–Bürokratie–Beiträge

Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Die Geburt eines Kindes muss der Sanitätsdirektion des Geburtskrankenhauses bzw. der Geburtsklinik oder dem Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern bzw. der Geburtsgemeinde des Kindes gemeldet werden. Wenn die beiden Elternteile nicht in derselben Gemeinde ansässig sind und die Geburt beim Standesamt anmelden möchten, ist das Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Mutter zuständig. ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Der Kinderausweis (Geburtsschein für die Ausreise) wird auf Antrag der Eltern für Minderjährige unter 15 Jahren von der Gemeinde ausgestellt, in der sie geboren wurden oder ansässig sind. Dieser Ausweis mit einjähriger Gültigkeit ermöglicht die Ausreise in alle Länder, die dem 1959 in Paris unterzeichneten Europäischen Übereinkommen ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Für die Eintragung des Neugeborenen in den Landesgesundheitsdienst und die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin können sich die Eltern an den Verwaltungsdienst des Gesundheitssprengels wenden, der dem Wohnsitz am nähesten ist. Die Gültigkeit der Eintragung ist für in Südtirol wohnhafte Bürger/innen zeitlich unbegrenzt und die Streichung kann ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Es kann unter jenen Ärztinnen und Ärzten ausgewählt werden, welche nicht bereits die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten erreicht haben. Das Verzeichnis der wählbaren Ärzte liegt beim Sprengelsitz auf. Die Patientinnen und Patienten können ihre Wahl jederzeit widerrufen und eine neue vornehmen. Auch der Arzt und die Ärztin kann die Betreuten ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) ist eine Erklärung über die wirtschaftliche Situation, die der Bürger vorweisen muss, um Leistungen oder Tarifbegünstigungen zu beantragen. Die Erhebung von Einkommen und Vermögen für den Zugang zu den Leistungen des Landes wurde dadurch vereinheitlicht. Es wird eine einzige Jahreserklärung ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine Fürsorgemaßnahme des Staates für Mütter, die keinen Anspruch auf ähnliche Leistungen haben. Der Anspruch auf Leistung ist an das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft gebunden und darf den sogenannten ISEE-Wert nicht überschreiten. Zum Familienvermögen zählen das Einkommen sowie das bewegliche und ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Mutterschaft Die Mutterschaft (verpflichtende Arbeitsenthaltung) beträgt zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und drei Monate nach dem effektiven Geburtstermin. Sofern ein mit der Sanitätseinheit konventionierter Frauenarzt oder Arbeitsmediziner mit ärztlichem Zeugnis bestätigt, dass für Mutter und Kind keine Gefahr besteht, kann die Mutterschaft einen ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 190/2014 wurde ein staatliches Kindergeld für Geburten bis 31. Dezember 2018 eingeführt. Das monatliche Kindergeld beträgt 80 Euro bzw. 160 Euro im Monat ab Geburt bzw. Adoption. Das staatliche Kindergeld wird je nach Geburtsjahr bis höchstens zum dritten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt bzw. bis zum dritten Kalenderjahr ab Eintritt ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 232/2016 wurde ein staatliches Geburtengeld für Geburten, nationale oder internationale Adoptionen/Anvertrauungen eingeführt. Die Prämie beträgt 800 Euro und wird einmalig an die Antragstellerin ausbezahlt. Es gelten keine Einkommens- und Vermögensgrenzen. Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürger, EU-BürgerInnen ...
Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Der Bonus ist für den Zeitraum 2017 bis 2019 vorgesehen. Ab Januar 2017 steht für Kinder, die ab Januar 2016 geboren sind, bis zum dritten Lebensjahr ein Beitrag von maximal 1.000 Euro im Jahr zu, wenn sie in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte untergebracht sind bzw. bei schweren chronischen Krankheitsbildern zu Hause gepflegt werden. Es werden maximal elf ...