Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

EEVE und ISEE

Die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) ist eine Erklärung über die wirtschaftliche Situation, die der Bürger vorweisen muss, um Leistungen oder Tarifbegünstigungen zu beantragen.
Die Erhebung von Einkommen und Vermögen für den Zugang zu den Leistungen des Landes wurde dadurch vereinheitlicht. Es wird eine einzige Jahreserklärung für jedes Familienmitglied erstellt und diese, je nach Bedarf, von den verschiedenen Bereichen, bei denen eine Leistung beantragt wird, verwendet.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der EEVE um eine Eigenerklärung/Ersatzerklärung im Sinne des Art. 5, Ges. 17/93 und nachfolgende Änderungen handelt.
Die Ausstellung der EEVE ist für die Bürger/innen kostenlos.
ISEE
Die Abgabe der ISEE-Erklärung ist notwendig, um beispielsweise folgende staatliche Leistungen zu beanspruchen:
Bonus Bebè
Reduzierung der Uni-Gebühren
Staatliches Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld
Reduzierung der Gas- und/oder Stromgebühren.
Die Ausstellung der ISEE ist für die Bürger/innen kostenlos.
Termine für EEVE und ISEE können bei der KVW Service online unter www.mycaf.eu oder telefonisch gemacht werden. Bei der Onlineanmeldung erhalten Sie das entsprechende Infoblatt mit den wichtigsten Unterlagen, welche mitzubringen sind.

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Für Nichtversicherte: Staatliches Mutterschaftsgeld

Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine Fürsorgemaßnahme des Staates für Mütter, die keinen Anspruch auf ähnliche Leistungen haben. Der Anspruch auf Leistung ist an das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft gebunden und darf den sogenannten ISEE-Wert nicht überschreiten.
Zum Familienvermögen zählen das Einkommen sowie das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Familiengemeinschaft.
Zur Familiengemeinschaft gehören:
Antragsteller/in
Mitglieder der Familie im meldeamtlichen Sinne
Personen, die für die Einkommenssteuer gegenüber dem/der Antragsteller/in Versorgungsanspruch haben.
Die Höhe des staatlichen Mutterschaftsgeldes beträgt für Geburten und Adoptionen im Jahre 2018 1.713,10 Euro.
Zuständig für die Ausbezahlung ist in Südtirol die ASWE der Autonomen Provinz Bozen. Für Geburten bzw. Adoptionen muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Geburt bzw. Eintritt in die Familie gestellt werden.
Ist das Geburtengeld aus einem Versicherungsverhältnis kleiner, wird aus den Bestimmungen für Nichtversicherte der Differenzbetrag ausbezahlt.