Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
„Baby Bonus“ Staatliches Geburtengeld
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 232/2016 wurde ein staatliches Geburtengeld für Geburten, nationale oder internationale Adoptionen/Anvertrauungen eingeführt. Die Prämie beträgt 800 Euro und wird einmalig an die Antragstellerin ausbezahlt. Es gelten keine Einkommens- und Vermögensgrenzen. Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürger, EU-BürgerInnen sowie Nicht-EU-BürgerInnen mit langer Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz in einer Gemeinde Italiens vorweisen können. Der Antrag kann ab Beginn des achten Schwangerschaftsmonats eingereicht werden bzw. innerhalb einem Jahr ab Geburt bzw. Adoption/Anvertrauung. Der telematische Antrag wird mit Hilfe des Patronats KVW-ACLI an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht.