Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
Familiengelder
Je nach Familienzusammensetzung, Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie Arbeitstätigkeit gibt es verschiedene Familiengelder, die auch miteinander vereinbar sind. Alle Familiengelder sind steuerfrei!
Familiengeld auf dem Lohnstreifen bis zum 18. Lebensjahr, bei kinderreichen Familien mit mindestens vier Kindern länger
Landesfamiliengeld
Landesfamiliengeld+
Landeskindergeld
staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern.
Die Anträge um Familiengeld können erst ab Geburt eingereicht werden. Informationen und Antragstellung im Patronat KVW-ACLI.