Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

Eintragung in den Landesgesundheitsdienst

Für die Eintragung des Neugeborenen in den Landesgesundheitsdienst und die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin können sich die Eltern an den Verwaltungsdienst des Gesundheitssprengels wenden, der dem Wohnsitz am nächsten ist.
Die Gültigkeit der Eintragung ist für in Südtirol wohnhafte Bürger/innen zeitlich unbegrenzt und die Streichung kann nur infolge einer meldeamtlichen Übersiedlung, der Einschreibung bei einem anderen Sanitätsbetrieb oder nach eingetretenem Tod erfolgen.
Die Einschreibung kann eine beschränkte Gültigkeit für Personen haben, welche den Wohnsitz nicht in Südtirol haben, sich aber zeitweilig aus Arbeits-, Studien- oder Gesundheitsgründen in Südtirol aufhalten.
Notwendige Dokumente
Wohnsitzbescheinigung, ein gleichwertiges Dokument oder eine Selbsterklärung
Erkennungsausweis
Steuernummer
Antragsformular
Geburtsbescheinigung bei Neugeborenen (oder Selbsterklärung).
Kosten:
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

Arztwahl

Es kann unter jenen Ärztinnen und Ärzten ausgewählt werden, welche nicht bereits die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten erreicht haben. Das Verzeichnis der wählbaren Ärzte liegt beim Sprengelsitz auf.
Die Patientinnen und Patienten können ihre Wahl jederzeit widerrufen und eine neue vornehmen. Auch der Arzt und die Ärztin können die Betreuten abweisen, sollte eine Störung des Vertrauensverhältnisses bestehen.
Die Wahl, der Widerruf und der Wechsel müssen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst oder von der gesetzlichen Vertretung für Minderjährige bei den Verwaltungsschaltern des Gesundheitssprengels durchgeführt werden.
Kinderarzt/Kinderärztin
Die Beibehaltung bis zum 16. Lebensjahr kann vor Erreichen des 14. Lebensjahres beantragt werden (im Falle von chronischen Pathologien oder Behinderungen).
Notwendige Dokumente
Ausweis
Personalausweis für die Krankenbetreuung.
Für die Beibehaltung des Kinderarztes/der Kinderärztin
Ärztliche Bescheinigung der chronischen Pathologie oder der dokumentierten Behinderung.
Kosten:
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.