Das staatliche Mutterschaftsgeld ist eine Fürsorgemaßnahme des Staates für Mütter, die keinen Anspruch auf ähnliche Leistungen haben. Der Anspruch auf Leistung ist an das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft gebunden und darf den sogenannten ISEE-Wert nicht überschreiten.
Zum Familienvermögen zählen das Einkommen sowie das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Familiengemeinschaft.
Zur Familiengemeinschaft gehören:
Antragsteller/in
Mitglieder der Familie im meldeamtlichen Sinne
Personen, die für die Einkommenssteuer gegenüber dem/der Antragsteller/in Versorgungsanspruch haben.
Die Höhe des staatlichen Mutterschaftsgeldes beträgt für Geburten und Adoptionen im Jahre 2019 1.731,95 Euro.
Zuständig für die Ausbezahlung ist in Südtirol die ASWE der Autonomen Provinz Bozen. Für Geburten bzw. Adoptionen muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Geburt bzw. Eintritt in die Familie gestellt werden.
Ist das Geburtengeld aus einem Versicherungsverhältnis kleiner, wird aus den Bestimmungen für Nichtversicherte der Differenzbetrag ausbezahlt.