Der KVW Ratgeber für werdende Eltern
„Bonus Bebè“ Staatliches Kindergeld
Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 190/2014 wurde ein staatliches Kindergeld für Geburten eingeführt. Das monatliche Kindergeld beträgt 80 Euro bzw. 160 Euro im Monat ab Geburt bzw. Adoption.
Für Geburten ab Jänner 2019 wird das staatliche Kindergeld für höchstens 12 Monate ausbezahlt. Handelt es sich nicht um eine Erstgeburt, so wird der Betrag um 20 Prozent erhöht.
Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen sowie Nicht-EU-BürgerInnen mit langer Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz in einer Gemeinde Italiens vorweisen können und den staatlichen Vermögensindikator ISEE verfasst haben. Der/die Antragsteller/in muss mit dem Kind zusammenleben.
Für besonders bedürftige Familien, für die der staatliche Vermögensindikator ISEE von weniger als 7.000 Euro festgestellt worden ist, wird der „Bonus bebè“ verdoppelt und es wird ein monatlicher Betrag von 160 Euro ausbezahlt.
Bei einem ISEE-Wert zwischen 7.000 Euro und 40.000 Euro beträgt der „Bonus bebè“ 120 Euro. Bei einem ISEE-Wert von über 40.000 Euro werden monatlich 80 Euro ausbezahlt.
Die ISEE-Erklärung hat eine Gültigkeit bis 31. Dezember eines jeden Jahres. Daher muss für den Bezug des Kindergeldes immer eine gültige ISEE-Erklärung vorhanden sein. Der Antrag um Auszahlung ist nur einmal zu stellen.
Der Antrag muss innerhalb 90 Tagen ab Geburt oder Adoption eingereicht werden. Wird der Antrag später gestellt, so wird die finanzielle Leistung ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung ausbezahlt.
Für Geburten ab Jänner 2019 wird das staatliche Kindergeld für höchstens 12 Monate ausbezahlt. Handelt es sich nicht um eine Erstgeburt, so wird der Betrag um 20 Prozent erhöht.
Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen sowie Nicht-EU-BürgerInnen mit langer Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz in einer Gemeinde Italiens vorweisen können und den staatlichen Vermögensindikator ISEE verfasst haben. Der/die Antragsteller/in muss mit dem Kind zusammenleben.
Für besonders bedürftige Familien, für die der staatliche Vermögensindikator ISEE von weniger als 7.000 Euro festgestellt worden ist, wird der „Bonus bebè“ verdoppelt und es wird ein monatlicher Betrag von 160 Euro ausbezahlt.
Bei einem ISEE-Wert zwischen 7.000 Euro und 40.000 Euro beträgt der „Bonus bebè“ 120 Euro. Bei einem ISEE-Wert von über 40.000 Euro werden monatlich 80 Euro ausbezahlt.
Die ISEE-Erklärung hat eine Gültigkeit bis 31. Dezember eines jeden Jahres. Daher muss für den Bezug des Kindergeldes immer eine gültige ISEE-Erklärung vorhanden sein. Der Antrag um Auszahlung ist nur einmal zu stellen.
Der Antrag muss innerhalb 90 Tagen ab Geburt oder Adoption eingereicht werden. Wird der Antrag später gestellt, so wird die finanzielle Leistung ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung ausbezahlt.