Sozialfürsorge

Finanzbildung

Die Pensplan Centrum AG führt das Projekt „Finanzbildung in den Schulen“ fort
Foto: © Pensplan Centrum AG
Die Pensplan Centrum AG setzt auch im neuen Schuljahr 2024/2025 ihre Unterrichtseinheiten zur Finanzbildung an den Oberschulen fort. Das Ziel der Unterrichtseinheiten, die mit dem Schuljahr 2022/2023 begannen, besteht darin, das Grundwissen junger Menschen zu Themen wie persönlichen Finanzen, Sparen und Investitionen zu stärken. Etwa 100 Einsätze an Oberschulen der gesamten Region sind geplant.
Darüber hinaus werden auch Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer angeboten, damit diese nach einer angemessenen Ausbildung die Rolle der Multiplikatoren übernehmen können.
Das Projekt „Finanzbildung an den Schulen“
Die Förderung der Finanzbildung und damit auch einer Spar- und Vorsorgekultur bei der Bevölkerung in der Region gehört zu den institutionellen Aufgaben der Pensplan Centrum AG. Bereits im Jahr 2021 startete die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit den beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient, der Freien Universität Bozen und der Universität Trient das „Projekt Finanzbildung“. Das Projekt richtet sich in der ersten Phase an die Schulen als geeignetem Kontext, um die bestehenden sozialen Unterschiede in Bezug auf das Finanzwissen so weit wie möglich auszugleichen. Im Rahmen des fächerübergreifenden Lernbereichs „Gesellschaftliche Bildung“ bieten die Experten der Pensplan Centrum AG seit dem Schuljahr 2022/2023 in den letzten drei Stufen der Oberschulen in der gesamten Region Unterrichtseinheiten zum Thema Finanzbildung an.
Die Zahlen des Projekts
Im Schuljahr 2022/23 konnten die Experten der Pensplan Centrum AG mit ihren Unterrichtseinheiten insgesamt 30 Schulen erreichen. Im vergangenen Schuljahr 2023/2024, dem zweiten Jahr des Projekts, konnte die Anzahl der beteiligten Schulen, Klassen und Jugendlichen im Vergleich zum Startschuljahr um über 50 Prozent gesteigert werden: Insgesamt beteiligten sich in der Region 45 Schulen mit 199 Klassen und über 3.200 Schülerinnen und Schüler an den Unterrichtseinheiten.
TEXT: Franziska Maria Hack, Pensplan Centrum AG

Sozialfürsorge

KITA-Bonus

Ab Jänner 2024 haben Kinder, die in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte betreut werden oder bei schweren chronischen Erkrankungen zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf einen Kita-Bonus in Höhe von maximal 3.600 Euro. Es werden maximal 11 Monatsraten pro Jahr ausgezahlt. Der Beitrag ist nicht vereinbar mit der Steuerabsetzbarkeit der Kosten für Kinderhorte.
Der Antragsteller muss
Elternteil eines Kindes unter 3 Jahren sein und
italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit entsprechender langfristiger Aufenthaltsgenehmigung sein und
den Wohnsitz in Italien haben und
für die Kosten der Kindertagesstätte aufkommen oder bei Pflege zu Hause mit dem Kind zusammenleben
eine gültige ISEE-Erklärung vorlegen, wenn um den erhöhten Beitrag angesucht werden will
Die Anträge müssen telematisch an das NISF/INPS übermittelt werden. Es wird eine Rangliste erstellt, daher ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend.
Die Höhe des Kita-Bonus ist gestaffelt
3.600 Euro pro Jahr bzw. 327,27 Euro pro Monat, wenn der ISEE-Wert von 40.000 Euro nicht überschritten wird und ein weiteres Kind unter 10 Jahren in der Familie ist;
3.000 Euro jährlich bzw. 272,73 Euro monatlich, wenn der ISEE-Wert 25.000,99 Euro nicht übersteigt;
2.500 Euro jährlich bzw. 227,27 Euro monatlich, wenn der ISEE-Wert zwischen 25.001 Euro und 40.000 Euro liegt;
1.500 Euro pro Jahr bzw. 136,37 Euro pro Monat, wenn der ISEE-Wert über 40.000 Euro liegt oder keine ISEE-Erklärung vorliegt.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
Betreuungsvertrag für das Jahr 2024
Steuernummer der Kindertagesstätte sowie Nummer und Datum der Zulassung der privaten Kindertagesstätte
mindestens 1 bezahlte Rechnung mit Zahlungsbeleg
bezahlte Rechnungen müssen monatlich bis spätestens 31. Juli 2025 nachgereicht werden
wird das Kind mit schweren chronischen Krankheiten zu Hause gepflegt, muss ein ärztliches Zeugnis des Kinderarztes beigelegt werden.
IBAN-Code für die bargeldlose Auszahlung.
Der Antrag kann über das Patronat KVW-Acli gegen einen Unkostenbeitrag von 24,00 Euro (20,00 Euro für KVW Mitglieder) eingereicht werden.
Text: Elisabeth Scherlin/ Direktorin KVW-Acli