Kommentar
Bis 11. August unterschreiben
Der KVW unterstützt das Bestreben von über 30 Vereinen und Verbänden, dass das Gesetz zur direkten Demokratie im Landtag wieder behandelt wird. Bis zum 11. August kann in der eigenen Gemeinde in Südtirol für das Anliegen der Direkten Demokratie unterschrieben werden.
Zwischen 2014 und 2016 hat ein landesweiter Partizipationsprozess stattgefunden, an dem sich viele Menschen und Organisationen intensiv beteiligt haben. Auf der Grundlage dieses Prozesses haben die Landtagsabgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, den sie im November 2016 vorgelegt haben. Bis heute wurde er nicht im Landtag behandelt, erklärt die Initiative für mehr Demokratie.
Deshalb haben 35 Organisationen beschlossen, ihn als Volksbegehren im Landtag einzubringen. Damit wird die Behandlung des Gesetzentwurfes im Landtag noch vor den Wahlen im Herbst 2018 verpflichtend.
Beide Versionen werden zur Unterstützung vorgelegt und die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bis zum 11. August in ihrer Gemeinde die Initiative mit zwei Unterschriften zu unterstützten.
Deshalb haben 35 Organisationen beschlossen, ihn als Volksbegehren im Landtag einzubringen. Damit wird die Behandlung des Gesetzentwurfes im Landtag noch vor den Wahlen im Herbst 2018 verpflichtend.
Zwei Unterschriften
Der aus dem Partizipationsprozess hervorgegangene Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, er weist aber auch Mängel auf. Deshalb wird gleichzeitig mit dem Originaltext auch eine Version mit einigen Verbesserungen dem Landtag vorgelegt.Beide Versionen werden zur Unterstützung vorgelegt und die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bis zum 11. August in ihrer Gemeinde die Initiative mit zwei Unterschriften zu unterstützten.