Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Die Arbeitswelt ist in einem großen Wandel, die Digitalisierung breitet sich in allen Wirtschaftsbereichen aus. Oft wird beim Thema Arbeit 4.0 nur an die negativen Seiten gedacht. Sicherlich gehen gewisse Arbeitsplätze verloren, bestimmte Arbeiten werden in Zukunft von Maschinen erledigt werden. Dies kann Angst machen, es sollten aber auch die Chancen gesehen werden.
Stefan Perini schreibt in der Titelgeschichte zu Arbeit 4.0, dass der Wandel nicht aufzuhalten ist, er kann aber mitgestaltet werden. Dies ist sicherlich für den KVW eine Herausforderung in der Zukunft. Ähnlich sieht es auch der geistliche Assistent des KVW, Josef Stricker. Die Digitalisierung der Arbeit ist kein Naturereignis, gegen das man machtlos ist. Diese Entwicklung ist von Menschen gemacht, von Menschen gewollt, also kann auch darauf Einfluss genommen werden. Diese sogenannte vierte industrielle Revolution kann mitgestaltet werden.
Es wird sich vieles ändern, jedoch tun sich auch neue Möglichkeiten auf. Maschinen und künstliche Intelligenz können nie Ersatz für menschliche Aspekte sein. Man denke nur an Erziehung, Umgang mit Kunden, Pflege oder strategisches Denken.




Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI
auf Fragen der LeserInnen

Rentenerhöhung durch Weiterarbeit nach der Pensionierung
Ich bin nun 67 Jahre alt und beziehe eine Dienstaltersrente aus der Privatwirtschaft in der Höhe von etwa 1.300 Euro brutto monatlich. Nach der Pensionierung habe ich eine Tätigkeit als Pflegerin übernommen und bekomme dafür 850 Euro monatlich für 40 Wochenstunden. Laut meinen Informationen werden für diese Arbeitstätigkeit Pensionsbeiträge an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingezahlt. Habe ich daher Anrecht auf eine Rentenerhöhung?
Wenn nach dem Rentenbezug weitergearbeitet wird und Pensionsbeiträge eingezahlt werden, so besteht Anrecht auf eine Rentenerhöhung aufgrund eines Rentenzuschlages oder einer Zusatzrente.
In Ihrem persönlichen Fall kann der Antrag um Rentenzuschlag gleich gestellt werden. Grundsätzlich kann der Rentenzuschlag fünf Jahre ab Rentenbeginn bzw. ab letztem Rentenzuschlag gestellt werden. Es besteht aber eine Ausnahme: bei Erreichen des Rentenalters kann man den Antrag in einem Zeitabstand von zwei Jahren einreichen.
Der Antrag kann über das Patronat kostenlos eingereicht werden. Notwendige Unterlagen: letzte persönliche Steuererklärung und jene des Ehepartners, Hochzeitsdatum/Trennungs- oder Scheidungsdatum, persönliche gültige Identitätskarte und Steuernummer sowie jene des Ehepartners.


Jahr Frauen in Privatwirtschaft Frauen mit selbständiger Tätigkeit Männer in Privatwirtschaft und selbständiger Tätigkeit; Frauen im öffentlichen Dienst
2017 65 Jahre + 7 Monate 66 Jahre + 1 Monat 66 Jahre + 7 Monate
2018 66 Jahre + 7 Monate 66 Jahre + 7 Monat 66 Jahre + 7 Monate

Bezug Invalidengeld und Rentenabsicherung
Ich habe die letzten drei Jahre das Invalidengeld des NISF/INPS erhalten. Die Ärztekommission hat mir nun das Invalidengeld nicht mehr verlängert. Nach Rücksprache mit meinem Arzt war dies auch gerechtfertigt. Da ich die letzten drei Jahre aber nicht gearbeitet habe, stelle ich mir nun jetzt die Frage bezüglich Rentenabsicherung in diesem Zeitraum. Werden die drei Jahre, in denen ich das Invalidengeld erhalten habe, für die Berechtigung der Altersrente mitgezählt?
Der Zeitraum, für den das Invalidengeld ausbezahlt wurde, ist mit Ersatzzeiten rentenmäßig abgedeckt. Diese drei Jahre werden zwar für die Rentenberechtigung der Altersrente mitgezählt also für das Erreichen der 20 Versicherungsjahre, nicht aber für die Rentenhöhe berücksichtigt.