Altersgerechtes Wohnen
Pflegen und Betreuen zu Hause
Zusammenspiel vieler Dienste und Anlaufstellen
Im Alter oder im Krankheitsfall ist das eigene Zuhause der Ort, an dem wir uns am wohlsten fühlen. Die gewohnte Umgebung gibt Sicherheit. Nachstehend eine Auflistung um dies möglichst lange zu gewährleisten.
Beratungsangebote
Die territoriale Anlaufstelle informiert, berät und hilft im Falle eines Pflegebedarfes. Die kostenlosen Beratungen erfolgen durch Fachpersonal aus den Bereichen Gesundheit, Soziales und Seniorenwohnheime. Kontakt: Sozial-und Gesundheitssprengel
Die Beratungsstelle Wohnen im Alter ist ein ergänzendes Angebot zur territorialen Anlaufstelle und gibt weiterführende Beratung in allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung zu Hause – für mehr Lebensqualität, das Wohnen im Alter, die private Pflegeunterstützung (sogenannte badante), die Freizeitgestaltung für Senioren. Kontakt: Beratungsstelle Wohnen im Alter 0471 053 835 (siehe S. 36)
Die anerkannte Zivilinvalidität ist Voraussetzung für die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose. Die Renten sind Einkommensgrenzen unterworfen, die Zulagen sind unabhängig vom Einkommen. Wer das Pflegegeld bezieht, erhält keine Begleitzulage mehr. Kontakt: Patronat KVW-ACLI oder Sanitätsbetrieb (Gesundheitssprengel).
Zwei Jahre bezahlter Sonderurlaub sind möglich im Verlaufe eines Arbeitslebens. Voraussetzung ist die Feststellung der „schweren Beeinträchtigung“ der zuständigen Ärztekommission. Kontakt: Gesundheitssprengel und Patronat KVW-ACLI
Die Rentenabsicherung während der Pflegezeiten wird ausbezahlt um die Zeiten des Fernbleibens der Arbeit (also keine rentenversicherte Zeit) für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu decken.
Kontakt: ASWE - 0471 418318 oder Patronat KVW-ACLI.
Finanzielle Sozialhilfe kann in Notlage Unterstützung geben. (z.B für Wohnungsnebenspesen, soziales Mindesteinkommen, Spesen für den Hausnotruf) Kontakt: im Sozialsprengel.
Wer Inkontinenzmittel verwendet, kann in vielen Gemeinden Südtirols um eine Reduzierung der Müllgebühren anfragen (Müllbonus). Kontakt: in der Gemeinde.
Personen mit dauerhafter Beeinträchtigungen erhalten finanzielle Unterstützung Beiträge für den Abbau architektonischer Hindernisse – behindertengerecht Wohnen. Kontakt: Beratungsstelle Arche im KVW 0471 061 300.
Selbsthilfegruppen für Menschen mit chronischer Erkrankung, einer psychischen Erkrankung, Behinderung oder Suchterkrankung, einem Problem in der Familie oder Ähnliches und für Angehörige. Kontakt: Dienststelle für Selbsthilfegruppen - 0471 312 424.
Die Beratungsstelle Wohnen im Alter ist ein ergänzendes Angebot zur territorialen Anlaufstelle und gibt weiterführende Beratung in allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung zu Hause – für mehr Lebensqualität, das Wohnen im Alter, die private Pflegeunterstützung (sogenannte badante), die Freizeitgestaltung für Senioren. Kontakt: Beratungsstelle Wohnen im Alter 0471 053 835 (siehe S. 36)
Finanzielle Unterstützung
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf. Es wird monatlich ausbezahlt und ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Kontakt: Sozialsprengel oder Patronat KVW-ACLIDie anerkannte Zivilinvalidität ist Voraussetzung für die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Gehörlose. Die Renten sind Einkommensgrenzen unterworfen, die Zulagen sind unabhängig vom Einkommen. Wer das Pflegegeld bezieht, erhält keine Begleitzulage mehr. Kontakt: Patronat KVW-ACLI oder Sanitätsbetrieb (Gesundheitssprengel).
Für berufstätige Angehörige
Für die Pflege von Angehörigen bis 2. oder 3. Grad mit schwerer Beeinträchtigung ist eine Freistellung von drei Tagen pro Monat bei 100 Prozent Bezahlung möglich.Zwei Jahre bezahlter Sonderurlaub sind möglich im Verlaufe eines Arbeitslebens. Voraussetzung ist die Feststellung der „schweren Beeinträchtigung“ der zuständigen Ärztekommission. Kontakt: Gesundheitssprengel und Patronat KVW-ACLI
Die Rentenabsicherung während der Pflegezeiten wird ausbezahlt um die Zeiten des Fernbleibens der Arbeit (also keine rentenversicherte Zeit) für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu decken.
Kontakt: ASWE - 0471 418318 oder Patronat KVW-ACLI.
Finanzielle Sozialhilfe kann in Notlage Unterstützung geben. (z.B für Wohnungsnebenspesen, soziales Mindesteinkommen, Spesen für den Hausnotruf) Kontakt: im Sozialsprengel.
Hilfsmittel für zu Hause:
Zivilinvaliden, Kriegs- und Dienstinvaliden, minderjährige-permanente Invaliden werden kostenlos versorgt mit Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen) und Prothesen (z.B. Hörprothesen) Kontakt: im Gesundheitssprengel und Patronat KVW-ACLIInkontinenzmittel, Müllbonus
Inkontinenzmittel (Windeln und Einlagen) werden vom Hausarzt/Hausärztin verschrieben. Die Inkontinenzmittel können monatlich in der Apotheke abgeholt werden. Kontakt im zuständigen Gesundheitssprengel oder direkt beim/ bei der Hausarzt/Hausärztin.Wer Inkontinenzmittel verwendet, kann in vielen Gemeinden Südtirols um eine Reduzierung der Müllgebühren anfragen (Müllbonus). Kontakt: in der Gemeinde.
Personen mit dauerhafter Beeinträchtigungen erhalten finanzielle Unterstützung Beiträge für den Abbau architektonischer Hindernisse – behindertengerecht Wohnen. Kontakt: Beratungsstelle Arche im KVW 0471 061 300.
Nützliche Informationen
Der Sachwalter wird für eine Person ernannt, welche auch nur teilweise oder vorübergehend wegen einer Krankheit bzw. physischen oder psychischen Beeinträchtigung ihre Interessen nicht wahrnehmen kann. Kontakt: Dienststelle für Sachwalterschaft 0471 188 62 35.Selbsthilfegruppen für Menschen mit chronischer Erkrankung, einer psychischen Erkrankung, Behinderung oder Suchterkrankung, einem Problem in der Familie oder Ähnliches und für Angehörige. Kontakt: Dienststelle für Selbsthilfegruppen - 0471 312 424.
Text: Ursula Thaler