Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!


Die Digitalisierung wird unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt radikal verändern. So wie früher mal die Erfindung der Dampfmaschine oder wie die Elektrizität. Damals fürchteten sich die Menschen vor diesen neuen Dingen, während wir heute über Begriffe wie „Feuerross“ schmunzeln.
Uns macht heute etwas anderes Angst: die Digitalisierung, die immer intelligenter werdenden Computer und Roboter. Es geht die Angst um, dass es zu einer totalen Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen kommen wird, Berufe verschwinden, der Mensch wird weniger wichtiger als die Maschine.
Mit der Titelgeschichte in dieser Ausgabe des „Kompass“ möchte der KVW diesen Ängsten den Wind aus den Segeln nehmen. Neues und Veränderungen machen immer auch Angst, das ist natürlich. Andererseits gibt es viele Bereiche in der Arbeitswelt, in denen der Mensch nie ersetzt werden kann. Dies muss man sich immer wieder vor Augen führen. Überall dort, wo es ums Menschliche geht, um Beziehung, um das sich Einfühlen, wird eine Maschine nie den Menschen ablösen können. Denken wir nur an die vielen Berufe in der Erziehung, in der Pflege. Aber auch wenn es ums Erfinden und Forschen, um Kreativität und Problemlösung geht, führt kein Weg am Menschen vorbei.




Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Wer hat Anrecht?
Landwirtschaftliche Taglöhner von landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften usw. sowie landwirtschaftliche Fixangestellte, die entlassen wurden.


Voraussetzungen
im Bezugszeitraum weniger als 270 Tagschichten
erster Beitrag mindestens zwei Jahre vor Antragstellung
in den zwei Jahren vor Antragstellung vorwiegende Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter
mindestens 102 Tagschichten (mitgezählt werden können auch andere Tätigkeiten als Lohnabhängiger)
Höhe
das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung berechnet und wird für maximal der gearbeiteten Tage ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage im Kalenderjahr.


Antragstellung
der Antrag muss ab Januar bis spätestens 31. März 2018 für den Zeitraum Jahr 2017 gestellt werden. Es ist keine Eintragung in die Arbeitslosenlisten notwendig. Der Antrag muss telematisch an die Versicherungsanstalt NISF/INPS mit Hilfe des Patronats weitergeleitet werden.
Notwendige Unterlagen:
Auskunft über die Arbeitstätigkeit im Jahre 2017
gültige Identitätskarte und Steuernummer
IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Auszahlung
Modell SR163 ausgefüllt vom Geldinstitut
Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
wenn auch um das Familiengeld angesucht wird: Steuererklärungen 2015 und 2016 aller Familienmitglieder
Formblatt U1 bei Arbeitstätigkeit im Ausland.
Text: Elisabeth Scherlin