Sozialfürsorge
Obligatorischer Vaterschaftsurlaub
Der obligatorische Vaterschaftsurlaub für lohnabhängige Väter verdoppelt sich ab 1. Jänner 2018.
Bis zum 31. Dezember 2017 musste der Vater eines Neugeborenen, der in einem abhängigen Arbeitsverhältnis war, innerhalb des fünften Lebensmonats des Kindes zwei Tage obligatorischen Vaterschaftsurlaub nehmen. Für Geburten ab 1. Jänner 2018 stehen nun vier Tage obligatorische Vaterschaft zu. Diese vier Tage sind zu 100 Prozent bezahlt und rentenversichert. Sie können nur in ganzen Tagen beansprucht werden aber zeitlich getrennt. Es gilt weiterhin, dass der obligatorische Vaterschaftsurlaub mit einer Ankündigung von mindestens 15 Tagen vor Inanspruchnahme innerhalb des fünften Lebensmonats des Kindes genommen werden muss. Der Antrag wird formlos direkt an den Arbeitgeber eingereicht.
Text: Elisabeth Scherlin