Bauen, Energie, Sanieren
Gebäudesanierung ohne Reue
Lösungen und Förderungen
Wer eine umfangreiche Sanierung plant, sollte sich vorab gut informieren.
Damit die Sanierung des Eigenheims nicht zum Albtraum wird, sollte man sich im Vorfeld ausreichend informieren und alles im Detail planen.
Eine Gebäudesanierung ist für eine Familie meistens eine große Herausforderung. Dies nicht nur was die finanzielle Seite betrifft, sondern vor allem der psychische Druck macht vielen zu schaffen. Das fängt meist schon beim Einholen der Angebote ein, Termine über Termine und dann noch die Förderungsgesuche, das Darlehen auf der Bank und nicht zuletzt die Realisierung der Sanierung. Auch diese kostet Zeit und Nerven. Zum guten Schluss kommen dann noch die ganzen Bestimmungen und Gesetze ins Spiel. Diese machen es nicht einfach den Überblick zu behalten.
Damit die Gebäudesanierung nicht zum Albtraum für die ganze Familie wird, sollte man frühzeitig mit der Planung und Informationssammlung beginnen. Als ersten Schritt sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Arbeiten in Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung überhaupt erledigt werden sollten bzw. müssen.
Damit die Gebäudesanierung nicht zum Albtraum für die ganze Familie wird, sollte man frühzeitig mit der Planung und Informationssammlung beginnen. Als ersten Schritt sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Arbeiten in Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung überhaupt erledigt werden sollten bzw. müssen.
Gründe für Sanierungen
Der Grund für eine Sanierungsmaßnahme kann vielseitig sein, so z.B. sind es oft kosmetische Mängel, die veralterte Technik oder einfach nur der Wunsch nach was Neuem. Dann gibt es noch Maßnahmen, die unbedingt erledigt werden müssen, um zu verhindern, dass die Bausubstanz Schaden nimmt. Dazu zählen z.B. die Erneuerung eines Daches, wenn es undicht ist, oder die Reparatur undichter Wasserleitungen. Arbeiten die unbedingt erledigt werden müssen, lassen sich oft mit kleineren Sanierungsarbeiten kombinieren, ohne große Mehrkosten zu verursachen. Eine Gebäudesanierung will also gut durchdacht und geplant sein.Gesetze und Bestimmungen geben den Ton an
Sowohl die Größenordnung einer Sanierung, als auch die Inanspruchnahme von Förderungen, Steuerabzügen oder der Bonus in Form zusätzlicher Wohnfläche, machen gewisse Mindestanforderungen notwendig.
Möchte man im Zuge einer energetischen Sanierung den Energiebonus in Anspruch nehmen, so muss neben einigen allgemeinen Voraussetzungen, auch das Gebäude gewisse Anforderungen erfüllen. Es muss nach der Sanierung mindestens dem KlimaHaus C – Standard entsprechen oder durch die Zertifizierung R eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erreicht werden.
Ein KlimaHaus C ist ein Gebäude welches, einen rechnerisch ermittelten Energieverbrauch von maximal 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr aufweist. Auch die Gesamtenergieeffizienz muss dabei unter 70 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr liegen. Diese Verbrauchswerte werden anhand eines eigenen Berechnungsprogramms von einem Techniker (z.B. Architekt, Geometer, Heizungstechniker) ermittelt.
Wer eine umfangreiche Sanierung, eine so genannte größere Renovierung plant, oder einen Austausch oder die Erneuerung von gebäudetechnischen Systemen (Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser) oder Bauteilen vornimmt, muss mindestens 25 Prozent des Gesamtprimärenergiebedarfes aus erneuerbaren Energiequellen abdecken. Auch die Warmwasserbereitung muss im Falle eines Austausches oder einer Erneuerung zu mindestens 60 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. In beiden Fällen gibt es natürlich Ausnahmesituationen bzw. Alternativen, sofern es technisch nicht möglich bzw. sinnvoll ist, den Anteil der erneuerbaren Energiequellen in so hohem Ausmaß umzusetzen.
Größere Renovierung: wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle (ohne Fensterflächen) einer Erneuerung unterzogen werden, durch welche deren Beschaffenheit verändert wird.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen muss auch dem Wärme- und Hitzeschutz Rechnung getragen werden. Je nachdem wie warm oder kalt die Gemeinde ist (Klimazone), in welcher sich das Gebäude befindet, gibt der Gesetzgeber unterschiedliche Grenzwerte für die Wärmedämmung vor.
Auch für den sommerlichen Wärmeschutz sieht der Gesetzgeber Mindestgrenzwerte vor, um zu vermeiden, dass es in den Wohngebäuden zu Überhitzungen kommt und der Kühlbedarf für das Gebäude sich im Rahmen hält.
Auch die bestehenden Rollokästen und Eingangstüren, die nicht ausgetauscht werden, müssen luftdicht verschlossen werden. Die Eingangstüren müssen zusätzlich auf allen drei Seiten (seitlich und oben) eine Dichtung aufweisen und unten eine Bodenschwelle.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass für die KlimaHaus-Zertifizierung bzw. das Gütesiegel R oder ein KlimaHaus-nature weitere Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, welche in der KlimaHaus-Richtlinie verankert sind.
Das Anzusuchen um Förderung muss beim Amt für Energieeinsparung vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Auch hier muss das Gesuch vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Um den Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können ist eine Zahlung innerhalb 31. Dezember erforderlich.
Möchte man im Zuge einer energetischen Sanierung den Energiebonus in Anspruch nehmen, so muss neben einigen allgemeinen Voraussetzungen, auch das Gebäude gewisse Anforderungen erfüllen. Es muss nach der Sanierung mindestens dem KlimaHaus C – Standard entsprechen oder durch die Zertifizierung R eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erreicht werden.
Ein KlimaHaus C ist ein Gebäude welches, einen rechnerisch ermittelten Energieverbrauch von maximal 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr aufweist. Auch die Gesamtenergieeffizienz muss dabei unter 70 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr liegen. Diese Verbrauchswerte werden anhand eines eigenen Berechnungsprogramms von einem Techniker (z.B. Architekt, Geometer, Heizungstechniker) ermittelt.
Wer eine umfangreiche Sanierung, eine so genannte größere Renovierung plant, oder einen Austausch oder die Erneuerung von gebäudetechnischen Systemen (Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser) oder Bauteilen vornimmt, muss mindestens 25 Prozent des Gesamtprimärenergiebedarfes aus erneuerbaren Energiequellen abdecken. Auch die Warmwasserbereitung muss im Falle eines Austausches oder einer Erneuerung zu mindestens 60 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. In beiden Fällen gibt es natürlich Ausnahmesituationen bzw. Alternativen, sofern es technisch nicht möglich bzw. sinnvoll ist, den Anteil der erneuerbaren Energiequellen in so hohem Ausmaß umzusetzen.
Größere Renovierung: wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle (ohne Fensterflächen) einer Erneuerung unterzogen werden, durch welche deren Beschaffenheit verändert wird.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen muss auch dem Wärme- und Hitzeschutz Rechnung getragen werden. Je nachdem wie warm oder kalt die Gemeinde ist (Klimazone), in welcher sich das Gebäude befindet, gibt der Gesetzgeber unterschiedliche Grenzwerte für die Wärmedämmung vor.
Auch für den sommerlichen Wärmeschutz sieht der Gesetzgeber Mindestgrenzwerte vor, um zu vermeiden, dass es in den Wohngebäuden zu Überhitzungen kommt und der Kühlbedarf für das Gebäude sich im Rahmen hält.
Auch die bestehenden Rollokästen und Eingangstüren, die nicht ausgetauscht werden, müssen luftdicht verschlossen werden. Die Eingangstüren müssen zusätzlich auf allen drei Seiten (seitlich und oben) eine Dichtung aufweisen und unten eine Bodenschwelle.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass für die KlimaHaus-Zertifizierung bzw. das Gütesiegel R oder ein KlimaHaus-nature weitere Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, welche in der KlimaHaus-Richtlinie verankert sind.
Voraussetzungen für Fördergelder
Für eine Gebäudesanierung können verschiedene Förderungen und Steuerabzüge angesucht werden. Je nach Förderung bzw. Steuerabzug gelten unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Gesuchsmodalitäten.Mögliche Förderungen im Kurzüberblick:
Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Gefördert werden die verschiedenen Wärmedämmmaßnahmen, sowie der Austausch von Fenster und der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Pelletsanlagen, Stückholz, Wärmepumpen und dergleichen. Auch der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und der Einsatz von Warmwassersolaranlagen werden gefördert.Das Anzusuchen um Förderung muss beim Amt für Energieeinsparung vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Landesförderung für den Bau, die Sanierung oder den Kauf der Erstwohnung
Um in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen, müssen verschieden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe und Art der Förderung wird in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt.Auch hier muss das Gesuch vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Steuerabzug für Sanierungsarbeiten
Für die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden, sowie den Ankauf bereits sanierter Wohngebäude, kann ein Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent der Ausgaben in Anspruch genommen werden. Auch die Nutzung eines Möbel- und Elektrogerätebonus ist in diesem Zuge möglich.Um den Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können ist eine Zahlung innerhalb 31. Dezember erforderlich.
Vorfinanzierung der Steuerabzugsbeträge durch die Autonome Provinz
Für den Steuerabzug für außerordentliche Instandhaltungen (50 Prozent) bei Erstwohnungen kann um eine Vorfinanzierung (zinsloses Darlehen) durch das Land angesucht werden. Für das Jahr 2018 muss diese Möglichkeit der Förderung erst durch die Landesregierung genehmigt werden.
Steuerabzug für energiesparende Sanierungsmaßnahmen
Für diverse energetische Sanierungsmaßnahmen können bis zu 65 Prozent bzw. bei Kondominien bis zu 75 Prozent der Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen sind neben den technischen Voraussetzungen und der Zahlung mittels Banküberweisung, auch eine Mitteilung an die ENEA nach Rom zu richten.
Staatliche Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, wie z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen und dergleichen vergibt der Staat für Privatpersonen und Kondominien Beiträge. Die Höhe der Förderung hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab. Um in den Genuss der Förderung zu kommen muss innerhalb 60 Tage ab Fertigstellung der Arbeiten ein Antrag an die GSE (italienischen Netzbetreiber) gestellt werden.Grenzwerte für Wärmeschutz (U-Werte)
Klimazone | Opake vertikale Bauteile nach außen (Außenwände) | Opake horizontale / geneigte Bauteile (Dächer, Decken) | Verglasungen | Gesamte Fenster | |
Dach | Decken | ||||
Zone E | 0,34 W/m²K | 0,30 W/m²K | 0,33 W/m²K | 1,70 W/m²K | 2,20 W/m²K |
Zone F | 0,33 W/m²K | 0,29 W/m²K | 0,32 W/m²K | 1,30 W/m²K | 2,00 W/m²K |
Text und Foto: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)