Bauen, Energie, Sanieren

Gebäudesanierung ohne Reue

Lösungen und Förderungen
Wer eine umfangreiche Sanierung plant, sollte sich vorab gut informieren.
Damit die Sanierung des Eigenheims nicht zum Albtraum wird, sollte man sich im Vorfeld ausreichend informieren und alles im Detail planen.
Eine Gebäudesanierung ist für eine Familie meistens eine große Herausforderung. Dies nicht nur was die finanzielle Seite betrifft, sondern vor allem der psychische Druck macht vielen zu schaffen. Das fängt meist schon beim Einholen der Angebote ein, Termine über Termine und dann noch die Förderungsgesuche, das Darlehen auf der Bank und nicht zuletzt die Realisierung der Sanierung. Auch diese kostet Zeit und Nerven. Zum guten Schluss kommen dann noch die ganzen Bestimmungen und Gesetze ins Spiel. Diese machen es nicht einfach den Überblick zu behalten.
Damit die Gebäudesanierung nicht zum Albtraum für die ganze Familie wird, sollte man frühzeitig mit der Planung und Informationssammlung beginnen. Als ersten Schritt sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Arbeiten in Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung überhaupt erledigt werden sollten bzw. müssen.
Gründe für Sanierungen
Der Grund für eine Sanierungsmaßnahme kann vielseitig sein, so z.B. sind es oft kosmetische Mängel, die veralterte Technik oder einfach nur der Wunsch nach was Neuem. Dann gibt es noch Maßnahmen, die unbedingt erledigt werden müssen, um zu verhindern, dass die Bausubstanz Schaden nimmt. Dazu zählen z.B. die Erneuerung eines Daches, wenn es undicht ist, oder die Reparatur undichter Wasserleitungen. Arbeiten die unbedingt erledigt werden müssen, lassen sich oft mit kleineren Sanierungsarbeiten kombinieren, ohne große Mehrkosten zu verursachen. Eine Gebäudesanierung will also gut durchdacht und geplant sein.
Gesetze und Bestimmungen geben den Ton an
Sowohl die Größenordnung einer Sanierung, als auch die Inanspruchnahme von Förderungen, Steuerabzügen oder der Bonus in Form zusätzlicher Wohnfläche, machen gewisse Mindestanforderungen notwendig.
Möchte man im Zuge einer energetischen Sanierung den Energiebonus in Anspruch nehmen, so muss neben einigen allgemeinen Voraussetzungen, auch das Gebäude gewisse Anforderungen erfüllen. Es muss nach der Sanierung mindestens dem KlimaHaus C – Standard entsprechen oder durch die Zertifizierung R eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erreicht werden.
Ein KlimaHaus C ist ein Gebäude welches, einen rechnerisch ermittelten Energieverbrauch von maximal 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr aufweist. Auch die Gesamtenergieeffizienz muss dabei unter 70 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr liegen. Diese Verbrauchswerte werden anhand eines eigenen Berechnungsprogramms von einem Techniker (z.B. Architekt, Geometer, Heizungstechniker) ermittelt.
Wer eine umfangreiche Sanierung, eine so genannte größere Renovierung plant, oder einen Austausch oder die Erneuerung von gebäudetechnischen Systemen (Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser) oder Bauteilen vornimmt, muss mindestens 25 Prozent des Gesamtprimärenergiebedarfes aus erneuerbaren Energiequellen abdecken. Auch die Warmwasserbereitung muss im Falle eines Austausches oder einer Erneuerung zu mindestens 60 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden. In beiden Fällen gibt es natürlich Ausnahmesituationen bzw. Alternativen, sofern es technisch nicht möglich bzw. sinnvoll ist, den Anteil der erneuerbaren Energiequellen in so hohem Ausmaß umzusetzen.
Größere Renovierung: wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle (ohne Fensterflächen) einer Erneuerung unterzogen werden, durch welche deren Beschaffenheit verändert wird.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen muss auch dem Wärme- und Hitzeschutz Rechnung getragen werden. Je nachdem wie warm oder kalt die Gemeinde ist (Klimazone), in welcher sich das Gebäude befindet, gibt der Gesetzgeber unterschiedliche Grenzwerte für die Wärmedämmung vor.
Auch für den sommerlichen Wärmeschutz sieht der Gesetzgeber Mindestgrenzwerte vor, um zu vermeiden, dass es in den Wohngebäuden zu Überhitzungen kommt und der Kühlbedarf für das Gebäude sich im Rahmen hält.
Auch die bestehenden Rollokästen und Eingangstüren, die nicht ausgetauscht werden, müssen luftdicht verschlossen werden. Die Eingangstüren müssen zusätzlich auf allen drei Seiten (seitlich und oben) eine Dichtung aufweisen und unten eine Bodenschwelle.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass für die KlimaHaus-Zertifizierung bzw. das Gütesiegel R oder ein KlimaHaus-nature weitere Mindestanforderungen eingehalten werden müssen, welche in der KlimaHaus-Richtlinie verankert sind.
Voraussetzungen für Fördergelder
Für eine Gebäudesanierung können verschiedene Förderungen und Steuerabzüge angesucht werden. Je nach Förderung bzw. Steuerabzug gelten unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Gesuchsmodalitäten.
Mögliche Förderungen im Kurzüberblick:
Landesförderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Gefördert werden die verschiedenen Wärmedämmmaßnahmen, sowie der Austausch von Fenster und der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Pelletsanlagen, Stückholz, Wärmepumpen und dergleichen. Auch der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und der Einsatz von Warmwassersolaranlagen werden gefördert.
Das Anzusuchen um Förderung muss beim Amt für Energieeinsparung vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Landesförderung für den Bau, die Sanierung oder den Kauf der Erstwohnung
Um in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen, müssen verschieden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Höhe und Art der Förderung wird in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt.
Auch hier muss das Gesuch vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Steuerabzug für Sanierungsarbeiten
Für die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden, sowie den Ankauf bereits sanierter Wohngebäude, kann ein Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent der Ausgaben in Anspruch genommen werden. Auch die Nutzung eines Möbel- und Elektrogerätebonus ist in diesem Zuge möglich.
Um den Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können ist eine Zahlung innerhalb 31. Dezember erforderlich.
Vorfinanzierung der Steuerabzugsbeträge durch die Autonome Provinz
Für den Steuerabzug für außerordentliche Instandhaltungen (50 Prozent) bei Erstwohnungen kann um eine Vorfinanzierung (zinsloses Darlehen) durch das Land angesucht werden. Für das Jahr 2018 muss diese Möglichkeit der Förderung erst durch die Landesregierung genehmigt werden.
Steuerabzug für energiesparende Sanierungsmaßnahmen
Für diverse energetische Sanierungsmaßnahmen können bis zu 65 Prozent bzw. bei Kondominien bis zu 75 Prozent der Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen sind neben den technischen Voraussetzungen und der Zahlung mittels Banküberweisung, auch eine Mitteilung an die ENEA nach Rom zu richten.
Staatliche Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen, wie z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen und dergleichen vergibt der Staat für Privatpersonen und Kondominien Beiträge. Die Höhe der Förderung hängt von einer Vielzahl von Kriterien ab. Um in den Genuss der Förderung zu kommen muss innerhalb 60 Tage ab Fertigstellung der Arbeiten ein Antrag an die GSE (italienischen Netzbetreiber) gestellt werden.
Grenzwerte für Wärmeschutz (U-Werte)
Klimazone Opake vertikale Bauteile nach außen (Außenwände) Opake horizontale / geneigte Bauteile (Dächer, Decken) Verglasungen Gesamte Fenster
Dach Decken
Zone E 0,34 W/m²K 0,30 W/m²K 0,33 W/m²K 1,70 W/m²K 2,20 W/m²K
Zone F 0,33 W/m²K 0,29 W/m²K 0,32 W/m²K 1,30 W/m²K 2,00 W/m²K
Text und Foto: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)

Thema

Politik - Gemeinwohl - Lobbying

Orientiert an der christlichen Soziallehre Einfluss nehmen
Aufgrund von zwei großen politischen Wahlen wird sich im Jahr 2018 in Südtirol vieles um die Politik drehen.
Der KVW macht Interessensvertretung. Er verfolgt die soziale Entwicklung im Land aufmerksam, nimmt Einfluss auf die öffentliche Meinung und die entsprechenden Stellen.
Werner Steiner,
KVW Landesvorsitzender
Das laufende Jahr 2018 ist eindeutig durch die verschiedenen Wahlen geprägt: zunächst die Parlamentswahlen in Rom und dann im Herbst die Landtagswahlen in unserem Land. Zeitungsmeldungen und viele Gespräche handeln von diesem Thema. Es ist dabei nicht leicht, sich ein klares Bild zu verschaffen. Die heutige Welt ist geprägt von den Medien und besonders die digitalen Medien nehmen immer mehr Einfluss aufs Leben der Menschen. Dabei ist kaum einer mehr in der Lage, die Vielzahl der Meldungen richtig einzuschätzen. Auch auf den Wahrheitsgehalt der Meldungen können sich Leser und Hörer nicht mehr verlassen. Der Begriff „fake news“ ist vielen bekannt.
Was kommt in die Medien
Die ältere Generation ist es gewohnt, dass Meldungen der Wahrheit entsprechen und man sich auf einen gewissenhaft recherchierenden Journalismus verlassen kann. Das scheint jedoch nicht immer der Fall zu sein. Sensationsmeldungen erhöhen die Verkaufszahlen, für den Bekanntheitsgrad einer Person zählt die Präsenz auf der Titelseite und schon beginnt sich der Teufelskreis zu drehen. Um auf die Titelseite zu gelangen muss ich etwas Ausgefallenes bieten. Es reicht eine derbe Wortwahl, haltlose Anschuldigungen und manchmal sogar nur die Art und Farbe der Kleidung. Aber auch die andere Seite stimmt mich nachdenklich. Viele wollen doch, dass der Politiker sich so präsentiert. Nicht sein Einsatz, seine Einstellung zur Sache sind wichtig, nein, die Bürger wollen ihn in den Medien sehen.
Manche Politiker wechseln ihre Partei je nachdem wo sie bessere Chancen für sich sehen, sie wechseln ihre Kernaussagen nachweislich und wir finden das nicht einmal bedenklich. Persönlich habe ich den Eindruck, wir wollen belogen werden. Ehrliche Politik mit Sachthemen im Vordergrund interessiert uns nicht, ist uns zu normal. Es ist für mich beinahe unglaublich, wenn ich höre, dass in bestimmten Politikkreisen erforscht wird, was die Menschen beschäftigt und dann genau dazu Stellung genommen wird. Experten verfolgen die sozialen Netzwerke, filtern die Themen aus und am Morgen kommt genau das in den Medien. Es geht nicht um eine Zukunftsentwicklung, sondern nur um ein möglichst „gutes“ Heute.
Keine einfachen Lösungen
Als KVW versuchen wir diesem Trend entgegenzuhalten. Unsere Monatsbriefe für die Ortsgruppen und unsere Verbandszeitschrift „Kompass“ sind Instrumente um unsere Ansichten vielschichtig zu beleuchten. Die geschriebenen Artikel werden ehrenamtlich erstellt und es ist gar nicht so einfach Menschen zu finden, die damit einverstanden sind. Die aufgegriffenen Themen sollen den Lesern und Mitgliedern Hilfestellung sein und auch sozialpolitisch bilden. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir an uns arbeiten müssen und bereit sein müssen, Hintergründe zu erfragen.
Populismus ist das nicht, der ist leichter zu verstehen: Es gibt ein Problem und eine Lösung. Ein gutes Beispiel ist die Migration, sie stellt uns vor ganz neue und unbekannte Herausforderungen. Die einfache Lösung wäre: Verbot der Flucht übers Mittelmeer und Bau einer Mauer an den Grenzen. Fertig, Problem gelöst! Mit solchen Vorschlägen beweist man vermeintliche Bürgernähe und gewinnt relativ leicht die Gunst der Massen.
Kontakt zur Politik halten
Lobbying ist laut Duden eine Form der Interessenvertretung. Eine Interessenvertretung versucht, die Entscheidungen von Abgeordneten zu beeinflussen. Der KVW sieht es als seine Aufgabe, die soziale Entwicklung im Land aufmerksam zu verfolgen und entsprechende Einflussnahme auf die öffentliche Meinung und die entsprechenden Organe zu nehmen.
Dafür müssen die Ehrenamtlichen den Kontakt zu Politikern pflegen, es braucht einen Informationsaustausch und Gespräche. Dies hat nichts mit Wahlhilfe zu tun und ist auch nicht parteipolitisch orientiert. Es wäre schon wünschenswert, wenn alle unseren Einsatz im Sinne der christlichen Soziallehre verstehen könnten.
Text: Werner Steiner