Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Sie haben es bestimmt gelesen, gehört oder gesehen: Ende April feierte der KVW seinen 70. Geburtstag. Wie es sich für einen runden Geburtstag gehört, kamen zahlreiche Gäste, überbrachten Glückwünsche und sprachen nur das Beste über das „Geburtstagskind“.
Es wurden auch etliche Bitten und Wünsche für die Zukunft vorgebracht. Damit wäre man bei einem „normalen“ 70. Geburtstag wohl eher vorsichtig. Höchstleistungen werden von einem 70-Jährigen nicht mehr erwartet.
Beim KVW ist das ein bisschen anders. Es gibt den Verband zwar seit 70 Jahren, es gab gute Gründe, ihn 1948 als christlichen Sozialverband zu gründen. Gelebt und gewirkt hat er in diesen 70 Jahren jedoch durch den Einsatz und das Engagement von vielen Männern und Frauen verschiedenen Alters. Angetrieben von Neugierde, vom Wunsch nach Verbesserung und von Nächstenliebe haben sie ihm ein Gesicht gegeben. Egal ob Jugend oder Frauen, ob Senioren oder Verwitwete, egal ob in den Orten oder auf Landesebene, sie hatten ein Ziel, und dafür haben sie sich ehrenamtlich eingesetzt. Und gemeinsam ist es ihnen gelungen, den Verband 70 Jahre lang auf Kurs zu halten und all das zu erreichen, was nun groß gefeiert wurde.
Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Kita-Bonus

Der Antrag fürs Jahr 2018 kann eingereicht werden
Auch im Jahre 2018 steht für Kinder, die ab Jänner 2016 geboren sind, bis zum 3. Lebensjahr ein Beitrag von maximal 1.000 Euro im Jahr zu, wenn sie in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte untergebracht sind bzw. bei schweren chronischen Krankheitsbildern zu Hause gepflegt werden. Es werden maximal elf Raten zu 90,91 Euro ausbezahlt.
Der Beitrag ist nicht vereinbar mit der Steuerabsetzbarkeit der Kosten für Kinderhorte. Der Kita-Beitrag darf nicht für dieselben Monate, für die bereits der „Bonus Infanzia/Voucher asilo nido“ beantragt bzw. gewährt wurde, beantragt werden.
Der Antragsteller muss
Elternteil eines minderjährigen Kindes, geboren oder adoptiert ab 1. Jänner 2016, sein
italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit entsprechenden langen Aufenthaltsgenehmigungen sein
Wohnsitz in Italien haben
die Kosten der Kindertagesstätte bezahlen bzw. bei Pflege zu Hause mit dem Kind gemeinsam wohnen.
Die Anträge müssen telematisch an das NISF/INPS weitergeleitet werden. Es wird eine Rangliste erstellt und der Zeitpunkt der Antragstellung ist daher ausschlaggebend.
Wer bereits im Jahr 2017 den Kita-Bonus erhalten hat, muss für das Jahr 2018 nochmals ansuchen. Es ist ein neuer Antrag zu stellen!
Notwendige Unterlagen
für den Antrag
Einschreibebestätigung des Kleinkindes für den Zeitraum Jahr 2018
Steuernummer der Kindertagesstätte sowie Nummer und Datum der Zulassung der privaten Kindertagesstätte
bezahlte Rechnungen müssen Monat für Monat spätestens aber innerhalb 31.12.18 nachgereicht werden
wird das Kind mit schweren chronischen Krankheiten zu Hause gepflegt, muss ein ärztliches Zeugnis des Kinderarztes beigelegt werden
Mod. SR163 für die bargeldlose Auszahlung
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Steuernummer des Kindes.
Der Antrag wird über das Patronat KVW-Acli telematisch an die Versicherungsanstalt NISF/INPS weitergeleitet. Es fallen Kosten von 24 Euro an.
Text: Elisabeth Scherlin