Sozialfürsorge

Familiengeld auf dem Lohnstreifen

Nach Erhalt der Steuererklärung fürs Einkommensjahr 2017 können vor allem Lohnabhängige um das Familiengeld auf dem Lohnstreifen ansuchen.
ArbeitnehmerInnen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden geleistet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage gewährt.
Unverheiratete Elternteile bzw. Geschiedene/Getrennte müssen um die Ermächtigung zum Bezug des Familiengeldes bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS über das Patronat ansuchen.
Die Höhe des Familiengeldes hängt von folgenden drei Faktoren ab:
Anzahl der Familienmitglieder,
Art der Zusammensetzung der Familie,
Höhe des Gesamteinkommens. Mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens muss aus Arbeitnehmereinkommen stammen.
Notwendige Unterlagen:
Steuernummerkärtchen/Gesundheitskärtchen aller Familienmitglieder;
Steuererklärungen 2018/2017 oder CU 2018 mit steuerpflichtigem Einkommen des Jahres 2017 aller Familienmitglieder;
falls keine Steuererklärung gemacht wurde, Katasterauszug aller Immobilien sowie Grund- und Besitzbogen, da auch die Eigentumswohnung und Liegenschaften als steuerpflichtiges Einkommen angeführt werden müssen;
Einkommen aus dem Ausland, das in der Steuererklärung nicht aufscheint;
das Einkommen irgendwelcher Natur, wenn Euro 1032,92 pro Jahr überschritten werden; dazu zählen unter anderem die Zivilinvalidenrenten, die Sozialgelder, die Blindenrenten, die Taubstummenrenten, Bankzinsen aus Ersparnissen, Zinsen aus Schatzscheinen, Einkommen aus dem Lotto, usw.
Jährliche Erneuerung
Der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes über den Lohnstreifen muss jedes Jahr erneuert werden. Jetzt kann für den Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 mit dem Einkommen 2017 angesucht werden. Die Anträge können mit Hilfe der MitarbeiterInnen des Patronats KVW-ACLI ausgefüllt werden. Wurde der Antrag in der Vergangenheit trotz Anrecht nicht eingereicht, kann der Antrag rückwirkend für die letzten fünf Jahre nachgereicht werden. Der Antrag ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass während der Sommermonate einige Sprechstunden ausfallen.
Informationen unter www.mypatronat.eu
Text: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

Juli 2018
Überprüfung der Auszahlung der 14. Rentenrate
Sommer 2018
Verlängerung Familiengeld für Lohnabhängige, ausbezahlt auf dem Lohnstreifen
1. Sep. bis 31. Dezember 2018
Verlängerung Landeskindergeld für das Jahr 2019
30. September 2018
Einzahlung des Jahresbeitrages der Hausfrauenrente
31. Oktober 2018
Regionaler Beitrag für Kindererziehungs- und Pflegezeiten