Rente und Altersarmut
geistlicher Assistent des KVW
Nach geltendem Recht werden für die Berechnung der Rente drei Kriterien hergenommen: die Anzahl der versicherten Jahre, die Höhe der eingezahlten Beiträge und das Pensionsantrittsalter. Dies ist, vereinfacht ausgedrückt, die mathematische Rentenformel in den meisten Staaten der EU. Nur wer einer versicherten Arbeit nachgegangen ist, hat Anspruch auf eine Rente; die Höhe der Rente wird errechnet aus der Summe der ein gezahlten Beiträge. Wer wenig oder nichts in den Rententopf eingezahlt hat, hat aus dem Rententopf nichts zu erwarten.
Die Rente ist ein Mittel gegen Altersarmut, aber beileibe nicht das einzige. Wer aus welchen Gründen auch immer einer versicherten Arbeit nicht nachgegangen ist oder Schwarzarbeit bevorzugt hat und im Alter mittellos dasteht, hat kein Anrecht auf Rente, wohl aber auf Sozialgeld, sofern er seine Bedürftigkeit nachweisen kann. Höhe und Zuteilung des Sozialgeldes erfolgt auf Basis der Bedürftigkeit. Grundsätzlich gilt: Die Rente folgt dem Versicherungsprinzip, das Sozialgeld richtet sich nach der Bedürftigkeit.
TEXT: Josef Stricker