Sozialfürsorge

Das Pflegegeld

Pflegestufe monatlicher Hilfebedarf Pflegegeld pro Monat
1 60 - 120 Stunden 559,50 Euro
2 120 – 180 Stunden 900 Euro
3 180- 240 Stunden 1.350 Euro
4 mehr als 240 Stunden 1.800 Euro
Diese finanzielle Leistung soll pflegebedürftigen Menschen besondere Pflege- und Betreuungsleistungen ein Leben in Würde sichern.
Wer hat Anspruch?
italienische StaatsbürgerInnen,
StaatsbürgerInnen der Europäischen Union (EU),
anerkannte Staatenlose,
Nicht-EU-BürgerInnen im Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung (mindestens ein Jahr),
minderjährige und zu Lasten lebende erwachsene Kinder der italienischen StaatsbürgerInnen sowie EU- und Nicht-EU-BürgerInnen, auch wenn sie nicht die ununterbrochene Ansässigkeit und den ständigen Wohnsitz seit fünf Jahren in Südtirol aufweisen können und
mit einer ununterbrochenen Ansässigkeit und ständigem Aufenthalt in Südtirol seit mindestens fünf Jahren oder
insgesamt 15 Jahre Ansässigkeit in Südtirol, von denen mindestens ein Jahr unmittelbar vor dem Antrag um Pflegesicherung liegen muss;
(Unterbrechungen von weniger als drei Monaten sind möglich; die Eintragung in die AIRE-Liste gilt als neutrale Zeit, wird also nicht berücksichtigt)
Wer ist pflegebedürftig?
Jene Menschen sind pflegebedürftig, die aufgrund von Krankheiten oder körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen auf Dauer und in erheblichem Maße außerstande sind, die Tätigkeiten des täglichen Lebens in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Ausscheidung, Mobilität, psychosoziales Leben und Haushaltsführung zu verrichten und daher mehr als zwei Stunden täglich im Wochendurchschnitt fremde Hilfe benötigen.
Das Pflegegeld sieht je nach Pflegebedarf der betroffenen Person vier Pflegestufen vor, an die ein Betrag gekoppelt ist.
Das Pflegegeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen, zuzüglich eines Zusatzbetrages bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen ausbezahlt. In besonderen Situationen kann der Betrag mit Gutscheinen teilweise verrechnet werden.

Wird die Freistellung laut Gesetz 104/92 genossen, muss dies mitgeteilt werden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Im Patronat mit folgenden Unterlagen:
Ärztlichem Zeugnis in Original ausgestellt vom Hausarzt
IBAN-Code für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
Gültige Identitätskarte und Steuernummer.
Das Formular für das Pflegegeld wurde aufgrund der neuen europäischen Datenschutzverordnung überarbeitet.
Bei Krankheitsfällen kann auch um Zivilinvalidität, Invalidengeld zu Lasten von Rentenkassen, Begünstigungen laut G104/92 gleichzeitig angesucht werden. Auch Krebspatienten während der Chemotherapie sollen sich informieren, ob Anrecht auf Pflegegeld besteht. Informationen dazu gibt es in allen KVW Patronaten.
TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

31.12.18
Verlängerung Landeskindergeld Bezugsjahr 2019 (beachten Sie die Schließungstage zu Weihnachten, siehe Seite 3)
Saisonsende 2018
Überprüfung Antrag Arbeitslosengeld/Naspi über das Patronat und Eintragung beim Arbeitsvermittlungszentrum
31.1.19
Staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über das CAF, Antrag übers Patronat)