Kommentar
Ein gleicher Steuersatz für
alle Einkommen ist nicht gerecht
alle Einkommen ist nicht gerecht
Die Berechnung der Steuer darf kompliziert sein
Im September fand in Triest ein nationaler Kongress der Acli statt, in dem es um die sozialen Agenden ging. Ein wichtiger Punkt dabei waren die Steuern, es wurde diskutiert, warum ein einkommensunabhängiger Steuersatz (Flat Tax) nicht eine gerechte Lösung ist.
In der italienischen Verfassung steht: „Jedermann ist verpflichtet, im Verhältnis zu seiner Steuerkraft zu den öffentlichen Ausgaben beizutragen. Das Steuersystem richtet sich nach den Grundsätzen der Progressivität.“ So steht es im Artikel 53 der italienischen Verfassung und so gilt es seit 1971.
Die verfassungsmäßig vorgeschriebene Progressivität der Steuer wurde durch einen mathematischen Mechanismus garantiert: der zu entrichtende Steuerbetrag erhöhte sich mit steigendem Einkommen, so wie der Prozentsatz stieg. Teilweise sah das Steuersystem bis zu 32 Stufen vor, wobei der höchste Prozentsatz für die Besteuerung bei 72 lag.
Im Laufe der Jahre wurde das System auf fünf Einkommensstufen reduziert, der Höchstsatz der Besteuerung ist von den 72 Prozent auf 43 Prozent gesenkt worden.
In der Tat zeigte der Gesetzgeber 1974 einen viel breiteren Überblick und regelte die Besteuerung von 1 bis 500 Millionen Lire (das 500fache).
Heute startet die Besteuerung bei der Mindestschwelle von 7.500 Euro und geht bis 75.000 Euro (bis zum 10fachen). Der zweite Aspekt der Progressivität, die Steuersätze, liegen heute zwischen 23 und 43 Prozent. Bei der Einführung war der Höchststeuersatz 72 Prozent.
Der Verfassungsgrundsatz der Progressivität (Artikel 53) sollte durch eine Neuformulierung der Berechnungstabellen nicht nur beibehalten, sondern auf jeden Fall gestärkt werden. Die Regel: „Ich bezahle mehr, wenn ich mehr habe“ sollte unverändert bleiben. Die Einkommensklassen könnten auf mehr als fünf erhöht und ausgeweitet werden, ebenso die Steuersätze auf über 43 Prozent
Wir können unsererseits auch die Berechnung etwas komplexer machen, aber sicherlich weniger trivial als ein Flatrate-System, da die Berechnung leicht der Technologie, der Telematik-Software anvertraut wird. Es ist nicht der Mann, der die Steuer berechnet, sondern die Maschine.
Die Idee einer Pauschalbesteuerung ist nicht neu. In Italien versuchte Berlusconi bereits 1994 mit einem Standardsatz von 33 Prozent. Seitdem hat es verschiedene Ansätze gegeben: mehr oder weniger konkrete Gesetzesvorschläge oder Studien, Veröffentlichungen und Debatten. Das Thema der „flachen“ Steuer tauchte zyklisch immer wieder auf. Jetzt erlebt das Thema zweifellos eine neue Beliebtheit.
Die Frage lautet also: welches Steuersystem wollen wir? Ein einfaches oder ein banales?
Ein Steuersystem darf nie nur nach der Art der Berechnung der Steuer gedacht und formuliert werden. Wenn einzig die Einfachheit bei den Steuersätzen Richtlinie sein soll, ist das zu einfallslos und banal.
Die verfassungsmäßig vorgeschriebene Progressivität der Steuer wurde durch einen mathematischen Mechanismus garantiert: der zu entrichtende Steuerbetrag erhöhte sich mit steigendem Einkommen, so wie der Prozentsatz stieg. Teilweise sah das Steuersystem bis zu 32 Stufen vor, wobei der höchste Prozentsatz für die Besteuerung bei 72 lag.
Weg von einer progressiven Steuer
Was blieb von der in den 70er Jahren eingeführten Progressivität der Steuer?Im Laufe der Jahre wurde das System auf fünf Einkommensstufen reduziert, der Höchstsatz der Besteuerung ist von den 72 Prozent auf 43 Prozent gesenkt worden.
In der Tat zeigte der Gesetzgeber 1974 einen viel breiteren Überblick und regelte die Besteuerung von 1 bis 500 Millionen Lire (das 500fache).
Heute startet die Besteuerung bei der Mindestschwelle von 7.500 Euro und geht bis 75.000 Euro (bis zum 10fachen). Der zweite Aspekt der Progressivität, die Steuersätze, liegen heute zwischen 23 und 43 Prozent. Bei der Einführung war der Höchststeuersatz 72 Prozent.
Der Verfassungsgrundsatz der Progressivität (Artikel 53) sollte durch eine Neuformulierung der Berechnungstabellen nicht nur beibehalten, sondern auf jeden Fall gestärkt werden. Die Regel: „Ich bezahle mehr, wenn ich mehr habe“ sollte unverändert bleiben. Die Einkommensklassen könnten auf mehr als fünf erhöht und ausgeweitet werden, ebenso die Steuersätze auf über 43 Prozent
Berechnung der Steuer macht die Maschine
Die wichtige Botschaft ist: die Einfachheit des Steuersystems sollte nicht mit der Leichtigkeit der Berechnung der Steuer verwechselt werden. Die bloße mathematische Berechnung darf nicht mit dem der fiskalischen Vereinfachung verwechselt werden. Die Berechnung kann durchaus komplexer werden, da sie von der „Maschine“ übernommen wird. Das spricht sicher nicht für ein Flatrate-System, also einem einheitlichen Steuersatz für alle Einkommen.Wir können unsererseits auch die Berechnung etwas komplexer machen, aber sicherlich weniger trivial als ein Flatrate-System, da die Berechnung leicht der Technologie, der Telematik-Software anvertraut wird. Es ist nicht der Mann, der die Steuer berechnet, sondern die Maschine.
Die Idee einer Pauschalbesteuerung ist nicht neu. In Italien versuchte Berlusconi bereits 1994 mit einem Standardsatz von 33 Prozent. Seitdem hat es verschiedene Ansätze gegeben: mehr oder weniger konkrete Gesetzesvorschläge oder Studien, Veröffentlichungen und Debatten. Das Thema der „flachen“ Steuer tauchte zyklisch immer wieder auf. Jetzt erlebt das Thema zweifellos eine neue Beliebtheit.
Illusion der Vereinfachung
In jedem Fall widerspricht eine Pauschalsteuer mit höchstens zwei bis drei eng beieinander liegenden Steuersätzen dem Verfassungsprinzip der Progressivität. Wenn über die Vereinfachung der Steuersystems gesprochen wird und die Flat Tax als Lösung vorgebracht wird, wissen die Verantwortlichen wirklich, was „Vereinfachung“ bedeutet? Oder möchte sie vielleicht nur die Illusion der Vereinfachung geben, während eigentlich eine Trivialisierung erfolgt? Über 40 Jahre italienisches Steuersystem sagen (und zeigen) uns, dass nicht nur die Wirksamkeit und Effizienz der Steuern, sondern auch ihre Gerechtigkeit durch eine proportionale und gleichzeitig progressive Struktur gegeben sind. Diese Struktur sieht auch die Verfassung vor.Die Frage lautet also: welches Steuersystem wollen wir? Ein einfaches oder ein banales?
Ein Steuersystem darf nie nur nach der Art der Berechnung der Steuer gedacht und formuliert werden. Wenn einzig die Einfachheit bei den Steuersätzen Richtlinie sein soll, ist das zu einfallslos und banal.