Sozialfürsorge

Bonus Bebè 2019 – staatliches Kindergeld

Patronat KVW-ACLI ist bei Ansuchen behilflich
Das Finanzgesetz 2019 sieht auch für Geburten im Jahre 2019 die Auszahlung des staatlichen Kindergeldes vor.
Der sogenannte „bonus bebè“ wird an Familien ausbezahlt, die einen ISEE-Wert von weniger als 25.000 Euro aufweisen. Das monatliche Kindergeld beträgt grundsätzlich 80 Euro im Monat. Für besonders bedürftige Familien, für die der staatliche Vermögensindikator ISEE von weniger als 7.000 Euro festgestellt worden ist, wird der „bonus bebè“ verdoppelt und es wird ein monatlicher Betrag von 160 Euro ausbezahlt.
Die finanzielle Leistung wird nur im ersten Lebensjahr des Kindes ausbezahlt bzw. ein Jahr ab Eintritt in die Familie bei Adoption oder Anvertrauung.
Neuerung: es ist eine Erhöhung von 20 Prozent vorgesehen, wenn das Neugeborene nicht das erste Kind in der Familie ist.
Notwendige Unterlagen für den Antrag
gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
ISEE- Erklärung für alle Familienmitglieder, welche auf dem Familienbogen aufscheinen (die ISEE- Erklärungen können beim Steuerbeistandszentrum des KVW abgefasst werden)
Bankkoordinaten IBAN für die Überweisung und von Bank ausgefülltes Formblatt SR163, abrufbar auf
www.mypatronat.eu oder www.inps.it
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss innerhalb von 90 Tagen ab Geburt oder Adoption eingereicht werden. Bei späterer Antragstellung hat man kein Anrecht auf Nachzahlungen.

Sozialfürsorge

Landeskindergeld und Landesfamiliengeld

Mitteilungspflicht bei Änderungen
Bezieht die Familie das Landeskindergeld oder Landesfamiliengeld, müssen folgende Änderungen mit Hilfe des Patronats unverzüglich an die Abteilung ASWE weitergeleitet werden:
Familienzusammensetzung
Zivilstand
Unterbringung des Kindes mit anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent in eine stationäre Einrichtung
Wohnsitz
Richtigstellung EEVE
Bank- oder Postkoordinaten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.