KVW Aktuell
Einfach helfen leicht gemacht
Denken Sie an die katholische Kirche und an den KVW bei Ihrer Steuererklärung
Werner Atz
KVW Geschäftsführer
KVW Geschäftsführer
Vor einigen Jahren wurde bei der Erstellung der Steuererklärung oder durch das Formblatt CU die Möglichkeit eingeführt, fünf Promille der eigenen angefallen Steuer einem gemeinnützigen Verein zuzuführen. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit der Zweckbestimmung von acht Promille für die Katholische Kirche weitergeführt.
Für die Zweckbestimmung der fünf Promille ist eine einfache Unterschrift mit der Angabe der Steuernummer des Vereines zu machen, welchem die fünf Promille der Einkommenssteuer zugeführt werden sollen.
Durch die Zweckbindung der fünf Promille ist es für die Organisationen möglich, gemeinnützige Projekte und Tätigkeiten zu beginnen, voranzutreiben und weiterzuführen, welche ansonsten aufgrund fehlender Finanzmittel nicht umgesetzt werden könnten.
Auch für uns im KVW ist diese Finanzierungsquelle für viele unserer Tätigkeiten sehr wichtig und deshalb möchten wir uns bei allen jenen bedanken, die uns bereits in der Vergangenheit ihr Vertrauen geschenkt haben und gleichzeitig die Bitte aussprechen, dies auch weiterhin zu tun.
Helfen Sie den ehrenamtlichen Organisationen in Südtirol, indem Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Ich meinerseits werde die fünf Promille meiner Einkommenssteuer dem KVW und acht Promille der katholischen Kirche zukommen lassen und somit einen kleinen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
TEXT: Werner Atz
Für die Zweckbestimmung der fünf Promille ist eine einfache Unterschrift mit der Angabe der Steuernummer des Vereines zu machen, welchem die fünf Promille der Einkommenssteuer zugeführt werden sollen.
Durch die Zweckbindung der fünf Promille ist es für die Organisationen möglich, gemeinnützige Projekte und Tätigkeiten zu beginnen, voranzutreiben und weiterzuführen, welche ansonsten aufgrund fehlender Finanzmittel nicht umgesetzt werden könnten.
Keine Mehrkosten für Steuerpflichtigen
Sowohl die acht Promille als auch die fünf Promille werden von der ohnehin geschuldeten Einkommenssteuer abgezogen und erzeugen für Sie als Steuerpflichtigen keine Mehrkosten.Auch für uns im KVW ist diese Finanzierungsquelle für viele unserer Tätigkeiten sehr wichtig und deshalb möchten wir uns bei allen jenen bedanken, die uns bereits in der Vergangenheit ihr Vertrauen geschenkt haben und gleichzeitig die Bitte aussprechen, dies auch weiterhin zu tun.
Helfen Sie den ehrenamtlichen Organisationen in Südtirol, indem Sie von diesem Recht Gebrauch machen. Ich meinerseits werde die fünf Promille meiner Einkommenssteuer dem KVW und acht Promille der katholischen Kirche zukommen lassen und somit einen kleinen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
TEXT: Werner Atz