KVW Aktuell
5 Promille für den KVW – 8 Promille für die Kirche
Durch eine Unterschrift kann jede/r Steuerpflichtige fünf und acht Promille seiner Steuer zweckbestimmen, z.B. dem KVW und der katholischen Kirche.
Die 5 und 8 Promille werden jedem Steuerpflichtigen abgezogen, er kann aber selbst bestimmen, wer sie erhalten soll. Um sie dem KVW zu geben, braucht man dafür nur die Steuernummer angeben (80006160214) und unterschreiben. Dies erfolgt beim Abfassen der Steuererklärung oder über das Formblatt CU, ohne eine Steuererklärung zu machen. Wenn die Promilleanteile nicht zugewiesen werden, können diese Gelder nicht für soziale Zwecke in Südtirol verwendet werden.