Sozialfürsorge
Vorzeitige Altersrente „pensione anticipata“
Keine Erhöhung der Rentenvoraussetzung
Ab dem Jahre 2019 sind für die vorzeitige Altersrente 42 Dienstjahre plus zehn Monate für Männer und 41 Dienstjahre plus zehn Monate für Frauen notwendig.
Bis 1. Jänner 2027 ist die Anpassung der Rentenvoraussetzungen ans Lebensalter ausgesetzt.
Ab 2019 wird aber ein Einstiegsfenster für die vorzeitige Altersrente eingeführt – die Rente beginnt 3 Monate nach Erreichen der Rentenvorausetzungen.
Werden die Voraussetzungen im Zeitraum 1.1.19 bis 29.1.19 angereift, so beginnt die Rente mit 1. April 2019. Für Lehrpersonen gelten wieder die Einstiegsfenster September/November.
Bis 1. Jänner 2027 ist die Anpassung der Rentenvoraussetzungen ans Lebensalter ausgesetzt.
Ab 2019 wird aber ein Einstiegsfenster für die vorzeitige Altersrente eingeführt – die Rente beginnt 3 Monate nach Erreichen der Rentenvorausetzungen.
Werden die Voraussetzungen im Zeitraum 1.1.19 bis 29.1.19 angereift, so beginnt die Rente mit 1. April 2019. Für Lehrpersonen gelten wieder die Einstiegsfenster September/November.