Sozialfürsorge
Regionale Unterstützungsmaßnahmen für wirtschaftliche Notlage
Die Region Trentino-Südtirol unterstützt Arbeitnehmer und Selbständige, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Innerhalb 30. Juni 2019 müssen die Anträge für den Zeitraum Jahr 2017 eingereicht werden. Natürlich können auch schon jetzt die Anträge für das Bezugsjahr 2018 über das Patronat KVW-ACLI an Pensplan übermittelt werden. Der Antrag ist kostenlos.
TEXT: Elisabeth Scherlin
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt des Ansuchens muss seit mindestens zwei Jahren der Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol vorliegen.
Ab der wirtschaftlichen Notlage muss der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein (ausgeschlossen sind individuelle Rentenpläne und bereits vor 1993 gegründete Zusatzrentenfonds).
Gründe für die Notlage
Bezug von Beihilfen auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. vollständiger Aussetzung des Arbeitsplatzes (z.B. Naspi, Lohnausgleich).
Beschäftigung bei einem einzigen Arbeitgeber ausschließlich mit Verträgen für kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit oder mit Verträgen für Projektarbeit, wobei die Personen, die eine direkte Rente beziehen, und die Mitglieder der Verwaltungs- und der Kontrollorgane der Gesellschaften sowie die Mitglieder von Gremien und Kommissionen ausgeschlossen sind.
Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die über den von dem jeweiligen Vorsorgeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausgehen.
Zum Zeitpunkt des Antrages muss eine gültige EEVE-Erklärung vorliegen. Die wirtschaftliche Lage muss einem Nettoäquivalenzeinkommen von höchstens 30.000 Euro jährlich eines einköpfigen Haushalts entsprechen. Bei Mehrpersonenhaushalten finden die von den beiden Autonomen Provinzen für die Berechnung der jeweiligen Indikatoren der wirtschaftlichen Lage der Familie angewandten Gewichtungsskalen Anwendung.
Höhe des Beitrags
Der Beitrag kann für nicht kontinuierliche Zeiträume für mindestens vier und höchstens 208 Wochen und im Betrag von 30 Euro pro Woche geleistet werden. Für die Personen, die Beihilfen im Zusammenhang mit den Tagen der vollständigen Suspendierung von der Arbeit beziehen, beläuft sich der genannte Betrag auf 10 Euro.
Zeitpunkt für Antragstellung
Das Ansuchen muss immer bei Ende der Notsituation, d.h. nach 208 Wochen eingereicht werden.Innerhalb 30. Juni 2019 müssen die Anträge für den Zeitraum Jahr 2017 eingereicht werden. Natürlich können auch schon jetzt die Anträge für das Bezugsjahr 2018 über das Patronat KVW-ACLI an Pensplan übermittelt werden. Der Antrag ist kostenlos.
Notwendige Unterlagen
gültige Identitätskarte und Steuernummer
Stempelmarke zu 16 Euro
Schreiben des Zusatzrentenfonds, aus dem das Beitrittsdatum ersichtlich ist.
TEXT: Elisabeth Scherlin