Thema
Steuersenkungen klingen gut
Wichtig ist die Frage, wo dann weniger augegeben werden soll
An der Steuerschraube zu drehen hat stets Auswirkungen auf die Höhe der Einnahmen.
Jede und jeder wünscht sich, weniger Steuern zu bezahlen. Leider bleibt bei diesem Wunsch die Frage unbeantwortet, wo dann das Geld bei den öffentlichen Ausgaben eingespart werden soll.
Text: Werner Steiner
Steuern werden erhoben, damit das Allgemeinwohl einer Gesellschaft finanziert werden kann. In der heutigen Zeit erlebe ich eine gespaltene Situation: die Anforderungen an das, was öffentlich finanziert werden soll, steigen. Es gilt gemeinsam gegen die drohende Klimaerwärmung vorzugehen, den Terrorismus einzudämmen verbunden mit dem Ruf nach mehr Sicherheit durch den Staat und nicht zuletzt auch den sozialen Ausgleich für jene Menschen zu garantieren, die es nicht aus eigener Kraft bis zum Monatsende schaffen. Staatsverdrossenheit durch neoliberale Politik und Steuerdruck durch die beinahe ausschließliche Besteuerung des Einkommens führen zu einer Steuermüdigkeit bei den Bürgern. Dass Geld nur ein Zahlungsmittel ist und wir uns an nachhaltigen, fairen und demokratischen Unternehmen orientieren sollten, fällt uns schwer. Ich bin überzeugt, dass kleine Kreisläufe viel zur Verbesserung unserer Lebensqualität und auch zu menschenwürdiger Arbeit beitragen können.
Wie wir aus den Medien entnehmen konnten, möchte die Landesregierung einige „Steuermaßnahmen für den sozialen Ausgleich“ einführen. Das klingt zunächst vielversprechend und gar einige werden diese Aussagen wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Was bedeuten diese Erleichterungen aber aus der Sicht eines Sozialverbandes?
Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS soll für alle jene Wohnungen gekürzt werden, die freiwillig zum Landesmietzins an Ansässige vermietet werden. Gleichzeitig sollen leerstehende Immobilien und solche, die nicht an Ansässige vermietet werden, höher besteuert werden. Der Ansatz zur Wohnungsbeschaffung klingt gut. Es stellt sich mir die Frage: „Wer wird zum Landesmietzins vermieten?“. Wir haben sicher in vielen Gemeinden leerstehende Wohnungen. Es gibt aber auch Vermieter, die ihre Wohnung durchaus vermieten würden, wenn die Miete regelmäßig bezahlt würde. Als KVW haben wir uns für das „Modell Vorarlberg“ ausgesprochen. Gerade bei einkommensschwachen Mietern könnte eine Institution die Garantie für den Mietpreis übernehmen und so den Mietmarkt attraktiver machen.
Die regionale Einkommensteuer IRPEF soll besser verteilt werden. Höhere Einkommen ab 85.000 Euro sollen höher besteuert werden. Diese Maßnahme dürfte dazu führen, dass die Steuereinnahmen des Landes steigen könnten. Als Sozialverband vertreten wir das Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass jeder nach seinen Möglichkeiten zum Gemeinwohl beizutragen hat. Es macht also Sinn, dass Besserverdienende auch mehr Steuern bezahlen. Allerdings ist zu schauen, dass die Einkommensschwachen von dieser Mehreinnahme auch etwas haben. Wenn die Mehreinnahmen dazu führen, dass die Schwächeren in unserer Gesellschaft leichter zum Monatsende kommen, ist gegen diese Maßnahme nichts einzuwenden. Ich denke aber gleichzeitig, dass eine Erhöhung der Steuersätze leicht zu einer Senkung des Steueraufkommens führen könnte. Immer wenn Steuern eingeführt wurden haben wir als Steuerzahler Strategien zur legalen und illegalen Steuervermeidung gefunden. Der Gedanke, dass Steuern für das Funktionieren der Gesellschaft notwendig sind und die Grundlage des Sozialstaates bilden, ist leider noch allzu selten in unserem Denken verankert.
Schließlich sollen Betriebe, die einen angemessenen Lohn an die Arbeiter bezahlen, Vergünstigungen bei der Wertschöpfungssteuer IRAP erhalten. Diese regionale Wertschöpfungssteuer wurde 1998 eingeführt. Gewerbliche Tätigkeiten, die im Landesgebiet ausgeführt werden, sind zu besteuern.
Wie wir aus den Medien entnehmen konnten, möchte die Landesregierung einige „Steuermaßnahmen für den sozialen Ausgleich“ einführen. Das klingt zunächst vielversprechend und gar einige werden diese Aussagen wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Was bedeuten diese Erleichterungen aber aus der Sicht eines Sozialverbandes?
GIS als Steuerungsmittel
Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS soll für alle jene Wohnungen gekürzt werden, die freiwillig zum Landesmietzins an Ansässige vermietet werden. Gleichzeitig sollen leerstehende Immobilien und solche, die nicht an Ansässige vermietet werden, höher besteuert werden. Der Ansatz zur Wohnungsbeschaffung klingt gut. Es stellt sich mir die Frage: „Wer wird zum Landesmietzins vermieten?“. Wir haben sicher in vielen Gemeinden leerstehende Wohnungen. Es gibt aber auch Vermieter, die ihre Wohnung durchaus vermieten würden, wenn die Miete regelmäßig bezahlt würde. Als KVW haben wir uns für das „Modell Vorarlberg“ ausgesprochen. Gerade bei einkommensschwachen Mietern könnte eine Institution die Garantie für den Mietpreis übernehmen und so den Mietmarkt attraktiver machen.
Durch IRPEF höhere Steuereinnahmen
Die regionale Einkommensteuer IRPEF soll besser verteilt werden. Höhere Einkommen ab 85.000 Euro sollen höher besteuert werden. Diese Maßnahme dürfte dazu führen, dass die Steuereinnahmen des Landes steigen könnten. Als Sozialverband vertreten wir das Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet, dass jeder nach seinen Möglichkeiten zum Gemeinwohl beizutragen hat. Es macht also Sinn, dass Besserverdienende auch mehr Steuern bezahlen. Allerdings ist zu schauen, dass die Einkommensschwachen von dieser Mehreinnahme auch etwas haben. Wenn die Mehreinnahmen dazu führen, dass die Schwächeren in unserer Gesellschaft leichter zum Monatsende kommen, ist gegen diese Maßnahme nichts einzuwenden. Ich denke aber gleichzeitig, dass eine Erhöhung der Steuersätze leicht zu einer Senkung des Steueraufkommens führen könnte. Immer wenn Steuern eingeführt wurden haben wir als Steuerzahler Strategien zur legalen und illegalen Steuervermeidung gefunden. Der Gedanke, dass Steuern für das Funktionieren der Gesellschaft notwendig sind und die Grundlage des Sozialstaates bilden, ist leider noch allzu selten in unserem Denken verankert.
Angemessene Löhne
Schließlich sollen Betriebe, die einen angemessenen Lohn an die Arbeiter bezahlen, Vergünstigungen bei der Wertschöpfungssteuer IRAP erhalten. Diese regionale Wertschöpfungssteuer wurde 1998 eingeführt. Gewerbliche Tätigkeiten, die im Landesgebiet ausgeführt werden, sind zu besteuern.
Werner Steiner,
KVW Landesvorsitzender
KVW Landesvorsitzender