Sozialfürsorge
14. Rentenrate
Die zusätzliche Rate wird im Juli ausbezahlt
Text: Elisabeth Scherlin
Mit der Rate vom Juli zahlt die Rentenanstalt NISF/INPS wie üblich die 14. Rentenrate aus. Nicht jeder Rentner hat Anrecht auf diese zusätzliche Rentenrate. Es müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Alter und Einkommen erfüllt werden.
- persönliches steuerpflichtiges Einkommen von weniger als 13.338,26 Euro im Jahr
Die Höhe der Zusatzrate hängt von den Beitragsjahren und -verwaltung ab.
Die 14. Rentenrate ist unvereinbar mit den Sozialzuschüssen bis zu einem Jahresbetrag von 156 Euro.
- wer ab Juli 2019 das 64. Lebensjahr erreicht, erhält die zusätzliche Rate vom Amts wegen mit der Dezemberrate 2019 ausbezahlt. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, ist im Patronat KVW-ACLI mit der Einkommenserklärung Steuerjahr 2018 vorzusprechen;
- jene Personen, die bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben, die Einkommensgrenze von 13.338,26 Euro brutto im Jahr nicht überschreiten (das Einkommen des Ehepartners wird nicht mitgezählt, muss dem Patronat aber vorgelegt werden) und im Juli 2019 die zusätzliche Zahlung nicht erhalten haben, müssen im Patronat KVW-ACLI vorsprechen, um den entsprechenden Antrag um Auszahlung einzureichen. Für den Antrag um Rentenneufestsetzung aus Einkommensgründen fallen Kosten in der Höhe von 20 Euro oder 24 Euro an.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 64 Jahren- persönliches steuerpflichtiges Einkommen von weniger als 13.338,26 Euro im Jahr
Die Höhe der Zusatzrate hängt von den Beitragsjahren und -verwaltung ab.
Die 14. Rentenrate ist unvereinbar mit den Sozialzuschüssen bis zu einem Jahresbetrag von 156 Euro.
Was ist zu tun?
- Wer bereits in den vergangenen Jahren die 14. Rentenrate erhalten hat, muss nur kontrollieren, ob auch dieses Jahr die Gutschrift erfolgt ist;- wer ab Juli 2019 das 64. Lebensjahr erreicht, erhält die zusätzliche Rate vom Amts wegen mit der Dezemberrate 2019 ausbezahlt. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, ist im Patronat KVW-ACLI mit der Einkommenserklärung Steuerjahr 2018 vorzusprechen;
- jene Personen, die bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben, die Einkommensgrenze von 13.338,26 Euro brutto im Jahr nicht überschreiten (das Einkommen des Ehepartners wird nicht mitgezählt, muss dem Patronat aber vorgelegt werden) und im Juli 2019 die zusätzliche Zahlung nicht erhalten haben, müssen im Patronat KVW-ACLI vorsprechen, um den entsprechenden Antrag um Auszahlung einzureichen. Für den Antrag um Rentenneufestsetzung aus Einkommensgründen fallen Kosten in der Höhe von 20 Euro oder 24 Euro an.
Versicherungsjahre | ||
ehemalige Angestellte | ehemalige Selbständige | Betrag |
1. bis zu einem Einkommen von 10.003,69 € | ||
bis zu 15 Jahren | bis zu 18 Jahren | € 437 |
15 bis 25 Jahren | 18 bis 28 Jahren | € 546 |
über 25 Jahre | über 28 Jahre | € 655 |
2. bis zu einem Einkommen von 10.003,70 € bis 13.338,26 € | ||
bis zu 15 Jahren | bis zu 18 Jahren | € 336 |
15 bis 25 Jahren | 18 bis 28 Jahren | € 420 |
über 25 Jahre | über 28 Jahre | € 504 |