Sozialfürsorge
Frage & Antwort
Nachkauf der Studienjahre
Ich habe im Jahre 1992/1993 immatrikuliert und einen Universitätslehrgang von vier Jahren im Jahre 1996 abgeschlossen. Ich bin im März 45 Jahre alt geworden. Kann ich die Studienjahre mit der neuen Regelung nachkaufen?
Das Umwandlungsgesetz 26/19 hat die Altersgrenze von 45 Jahren gekippt. Somit können auch Sie die günstigere Berechnung des Nachkaufs beanspruchen. Jedoch nur für den Zeitraum ab dem 1. Jänner 1996.
Der Studienlehrgang hat im Herbst 1992 begonnen und wurde im Oktober 1996 beendet. Daher können Sie nur die zehn Monate im Jahre 1996 nach dem neuen und günstigeren Berechnungssystem nachkaufen. Der Zeitraum Oktober 1992 bis Dezember 1995 kann mit den herkömmlichen Regeln des Studiennachkaufs beantragt werden.
Worin liegt der große Unterschied zwischen alter und neuer Regelung? Nur Studienjahre nach Jänner 1996 können mit der neuen Regelung nachgekauft werden und die Kosten für ein Studienjahr betragen etwa 5.240 Euro. Werden die Studienjahre nach der alten Regelung nachgekauft, so werden die Kosten unter Berücksichtigung des Lebensalters des Antragstellers, Geschlecht, Anzahl der Versicherungsbeiträge sowie Arbeitseinkommen berechnet. Je älter man zum Zeitpunkt des Antrages ist und je besser man verdient, umso höher sind die Kosten des Nachkaufs.
Der Studienlehrgang hat im Herbst 1992 begonnen und wurde im Oktober 1996 beendet. Daher können Sie nur die zehn Monate im Jahre 1996 nach dem neuen und günstigeren Berechnungssystem nachkaufen. Der Zeitraum Oktober 1992 bis Dezember 1995 kann mit den herkömmlichen Regeln des Studiennachkaufs beantragt werden.
Worin liegt der große Unterschied zwischen alter und neuer Regelung? Nur Studienjahre nach Jänner 1996 können mit der neuen Regelung nachgekauft werden und die Kosten für ein Studienjahr betragen etwa 5.240 Euro. Werden die Studienjahre nach der alten Regelung nachgekauft, so werden die Kosten unter Berücksichtigung des Lebensalters des Antragstellers, Geschlecht, Anzahl der Versicherungsbeiträge sowie Arbeitseinkommen berechnet. Je älter man zum Zeitpunkt des Antrages ist und je besser man verdient, umso höher sind die Kosten des Nachkaufs.