Sozialfürsorge

Das Finanzgesetz 2020

Ab 1. Jänner 2020 sind Neuerungen geplant. Die Gesetzesänderungen müssen jedoch noch mit dem Finanzgesetz 2020, das zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses im Parlament diskutiert wird, genehmigt werden.

Sozialfürsorge

Rentengesetzgebung

Frauenrente – sog. „opzione donna“ und vorzeitige Altersrente – sog. „APE sociale“
Die Möglichkeit, die Frauenrente zu beantragen, wird für weitere 12 Monate verlängert. Frauen, die bis 31.12.2019 ein Lebensalter von 58 Jahren als Arbeitnehmerin oder 59 Jahren als Selbständige und 35 Versicherungsjahre vorweisen können, können die beitragsbezogene Rente beantragen.
Die vorzeitige Altersrente „APE sociale“ kann für das gesamte Jahr 2020 beantragt werden.
Quote 100
Die Rentenart Quote 100 wird bestätigt. Rentenvoraussetzungen sind das Lebensalter von mindestens 62 Jahren und mindestens 38 Beitragsjahre. Das sogenannte Einstiegsfenster beträgt für Versicherte in der Privatwirtschaft drei Monate und für öffentliche Angestellte sechs Monate. Der Rentenbeginn ist also zeitlich verzögert und entspricht nicht dem Zeitpunkt des Erfüllens der Rentenvoraussetzungen.
TEXT: Elisabeth Scherlin