Sozialfürsorge
Soziale Ape - Verlängerung
Vorfinanzierter Ruhestand
Die Möglichkeit einen Rentenvorschuss zu erhalten, ist im Haushaltsgesetz 2021 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden.
Der Antrag um Anerkennung soll innerhalb 31. März 2021 eingereicht werden, wenn die Voraussetzungen innerhalb Dezember 2021 erfüllt werden. Es sind auch weitere Fälligkeiten am 15. Juli 2021 und 30. November 2021 vorgesehen; die Anträge werden nur dann angenommen, wenn noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Informationen in den Büros des Patronats KVW-Acli.
TEXT: Elisabeth Scherlin
Voraussetzungen
Alter von 63 Jahren (unabhängig von Mann oder Frau)
Arbeitsbeendigung spätestens bis Dezember 2021
mindestens 30 bzw. 36 Versicherungsjahre
Zugehörigkeit zu einer der vier Personengruppen:
a) arbeitslos (mindestens 30 Versicherungsjahre)
b) Betreuung für die Dauer von mindestens sechs Monaten eines zusammenlebenden Familienangehörigen, der laut G 104/92 anerkannt wurde (mindestens 30 Versicherungsjahre)
c) anerkannte Zivilinvalidität von 74 Prozent (mindestens 30 Versicherungsjahre)
d) Arbeitnehmer, die bei Eintritt der sozialen Ape seit mindestens sechs Jahren dauerhaft eine schwerwiegende und risikoreiche Tätigkeit in Italien durchgeführt haben (mindesten 36 Versicherungsjahre)
Ansässigkeit in Italien
jegliche Arbeitsbeendigung zum Zeitpunkt des Anrechts auf soziale APe im In- und Ausland
Nicht-Inhaber einer direkten Rente im In- und Ausland; vereinbar mit einer Zivilinvalidenrente sowie Hinterbliebenenrente.
Höhe und Dauer der Entschädigung
Berechnungsgrundlage für die soziale Ape ist die monatliche Rentenhöhe der Altersrente zum Zeitpunkt des Beginns der sozialen Ape. Es ist ein monatlicher Höchstbetrag von 1.500 Euro brutto vorgesehen, 12mal im Jahr ausbezahlt. Es erfolgt keine Inflationsanpassung, die soziale Ape ist steuerpflichtig. Es wird keine Integrierung auf die Mindestrente oder Familiengelder oder Hinterbliebenenrente gewährt. Die soziale Ape wird bis zum Erreichen der Altersrente ausbezahlt und verfällt mit der Vollendung der Rentenvoraussetzungen.
Antrag um Anerkennung des Anrechts
Mit diesem Antrag werden die Zugangsvoraussetzungen überprüft und die Rentenanstalt NISF/INPS teilt das Anrecht sowie den voraussichtlichen Beginn der Leistung mit.Der Antrag um Anerkennung soll innerhalb 31. März 2021 eingereicht werden, wenn die Voraussetzungen innerhalb Dezember 2021 erfüllt werden. Es sind auch weitere Fälligkeiten am 15. Juli 2021 und 30. November 2021 vorgesehen; die Anträge werden nur dann angenommen, wenn noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Informationen in den Büros des Patronats KVW-Acli.
TEXT: Elisabeth Scherlin