Sozialfürsorge
Pflegeeinstufung von Amtswegen
Bei Erstantrag automatisch erste Pflegestufe
Anträge auf Pflegegeld, die vor dem 31. März 2021 eingereicht wurden, werden von Amtswegen eingestuft, damit die Auszahlung schneller erfolgt.
Bei Erstantrag wird automatisch die erste Pflegestufe für 18 Monate gewährt. Wurde der Antrag um Wiedereinstufung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingereicht und es wird bereits die erste Pflegestufe ausbezahlt, so wird die zweit Pflegestufe zugewiesen. Die betroffene Person kann nach der von Amts wegen erfolgten Zuweisung der Pflegestufe einen begründeten Antrag auf Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs mittels Einstufung stellen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die automatische Einstufung beim Dienst für Pflegeeinstufung eingereicht werden.
Bei Erstantrag wird automatisch die erste Pflegestufe für 18 Monate gewährt. Wurde der Antrag um Wiedereinstufung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingereicht und es wird bereits die erste Pflegestufe ausbezahlt, so wird die zweit Pflegestufe zugewiesen. Die betroffene Person kann nach der von Amts wegen erfolgten Zuweisung der Pflegestufe einen begründeten Antrag auf Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs mittels Einstufung stellen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die automatische Einstufung beim Dienst für Pflegeeinstufung eingereicht werden.