Sozialfürsorge
Neue Leistung für Minderjährige
Übergangslösung bis Ende Dezember 2021
Da der sogenannte „assegno unico“ nicht für alle Familien wie geplant ab 1. Juli 2021 startet, wurde für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 eine neue Leistung für Minderjährige eingeführt. Berechtigt sind jene Familien, die kein Anrecht auf das Familiengeld aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder Bezug des Arbeitslosengeldes NASpI haben und folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:
Die Höhe der Übergangsleistung hängt von der Familienzusammensetzung und vom ISEE-Wert ab.
Der Antrag muss online mittels persönlichem SPID oder über das Patronat an die Versicherungsanstalt NISF/INPS gestellt werden. Zum Redaktionsschluss wurden die entsprechenden Rundschreiben noch nicht erlassen und die Antragstellung ist noch nicht möglich. Erfolgt die Antragstellung innerhalb 30. September 2021, stehen die Nachzahlungen für die Monate Juli, August und September zu. Wird der Antrag ab Oktober 2021 eingereicht, erfolgt die Zahlung ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
der Antragsteller muss italienischer Staatsbürger oder EU-Bürger oder Familienmitglied einer Person mit dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung sein;
der Antragsteller muss in Italien steuerpflichtig sein;
der Antragsteller muss in Italien den Aufenthaltsort und den Wohnsitz haben und minderjährige Kinder, die steuerrechtlich zu Lasten sind;
der Antragstellung muss seit mindestens zwei Jahre (auch mit Unterbrechungen) in Italien regulär den Wohnsitz vorweisen können bzw. einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen bzw. einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens 6 Monaten;
im Besitz einer ISEE-Erklärung von weniger al 50.000 Euro sein.
Die Höhe der Übergangsleistung hängt von der Familienzusammensetzung und vom ISEE-Wert ab.
Der Antrag muss online mittels persönlichem SPID oder über das Patronat an die Versicherungsanstalt NISF/INPS gestellt werden. Zum Redaktionsschluss wurden die entsprechenden Rundschreiben noch nicht erlassen und die Antragstellung ist noch nicht möglich. Erfolgt die Antragstellung innerhalb 30. September 2021, stehen die Nachzahlungen für die Monate Juli, August und September zu. Wird der Antrag ab Oktober 2021 eingereicht, erfolgt die Zahlung ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.