Sozialfürsorge
Arbeitslosengeld NASpI
Arbeitslosengeld ohne Reduzierung für das gesamte Jahr 2021
Das Unterstützungsdekret Bis, das sogenannte „decreto sostegni bis“, hat eine wichtige Neuerung für Bezieher des Arbeitslosengeldes NASpI eingeführt. Bis zum Ende des Jahres 2021 wird die volle monatliche Leistung NASpI ausbezahlt, ohne die bisher geltenden Reduzierung von drei Prozent ab dem vierten Monat.
Ab dem 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 erfolgt keine Kürzung mehr des Arbeitslosengeldes NASpI. Dies gilt für Leistungen, die bereits in Zahlung sind und für Neuanträge.
Bereits im ersten Unterstützungsdekret, das sogenannte „decreto sostegni“ wurde eingeführt, dass für die Berechtigung zum Arbeitslosengeld NASpI die Voraussetzung der 30 effektiven Arbeitstage in den 12 Monaten vor Arbeitslosigkeit für den gesamten Zeitraum Jahr 2021 nicht erfüllt werden müssen.
Ab dem 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 erfolgt keine Kürzung mehr des Arbeitslosengeldes NASpI. Dies gilt für Leistungen, die bereits in Zahlung sind und für Neuanträge.
Bereits im ersten Unterstützungsdekret, das sogenannte „decreto sostegni“ wurde eingeführt, dass für die Berechtigung zum Arbeitslosengeld NASpI die Voraussetzung der 30 effektiven Arbeitstage in den 12 Monaten vor Arbeitslosigkeit für den gesamten Zeitraum Jahr 2021 nicht erfüllt werden müssen.