Sozialfürsorge

Landeskindergeld für 2022

Frist für Ansuchen verlängert auf 31. März 2022
Die Landesregierung hat die Einreichfrist für die Erneuerung des Landeskindergeldes bis Ende März 2022 verlängert. Ursprünglich galt als letztmöglicher Termin der 31. Dezember.
Mit dem Landeskindergeld werden Südtiroler Familien einkommensabhängig und je nach Familienzusammensetzung unterstützt. Jährlich erhalten damit über 26.000 Familien diese Leistung, deren Gesamtausgabe im Jahr 2020 bei 33,7 Millionen Euro lag. Das Landeskindergeld steht Familien zu mit:
mindestens zwei minderjährigen Kindern oder
einem einzigen Kind unter sieben Jahren oder
einem behinderten Kind, auch nach dessen Volljährigkeit oder
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/Schwester, welche/r auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheint.
Erstansuchen können ganzjährig eingereicht werden, für die jährliche Erneuerung hingegen gibt es eine Frist (31. Dezember), die nun für den Bezugszeitraum Jahr 2022 um drei Monate verlängert wird.
Voraussetzung für das Ansuchen ist die Einkommens- und Vermögensbewertung EEVE. Terminvereinbarung unter www.mycaf.eu

Sozialfürsorge

Pensionsreform wird diskutiert

Rentenberechnungen nur aufgrund von geltenden Gesetzen
Gewerkschaften und Regierung diskutieren über verschiedene Möglichkeiten einer Pensionsreform. Während Gesetzesentwürfe noch von den zuständigen Kommissionen überprüft werden, wollen interessierte Arbeitnehmer*innen schon genauere Informationen. Auskünfte über eine Rentenberechtigung können aber nur aufgrund genehmigter Gesetze erteilt werden. Ob die geplanten Änderungen noch heuer mit dem Haushaltsgesetz genehmigt werden oder erst irgendwann später, hängt von der Arbeit der Regeierung ab.
TEXT: Elisabeth Scherlin