Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Antrag bis 31. März 2022 stellen
Wer hat Anrecht?
Anrecht aufs Arbeitslosengeld haben landwirtschaftliche Taglöhner von landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften usw. sowie landwirtschaftliche Fixangestellte, die entlassen wurden.
Voraussetzungen
- im Bezugszeitraum weniger als 270 Tagschichten
- erster Beitrag mindestens zwei Jahre vor Antragstellung
- in den zwei Jahren vor Antragstellung vorwiegende Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter
- mindestens 102 Tagschichten (mitgezählt können auch andere Tätigkeiten als Lohnabhängiger).
Höhe
Das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung berechnet und wird für maximal der gearbeiteten Tage ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage im Kalenderjahr.
Antragstellung
Der Antrag muss ab Jänner bis spätestens 31. März 2022 für den Zeitraum des Jahres 2021 gestellt werden (Stand 20.12.21). Es ist keine Eintragung in die Arbeitslosenlisten notwendig. Der Antrag muss telematisch an die Versicherungsanstalt NISF/INPS mit Hilfe des Patronats weitergeleitet werden.
Notwendige Unterlagen:
- Auskunft über die Arbeitstätigkeit im Jahre 2021
- Auskunft über eventuelle selbständige Tätigkeiten
- gültige Identitätskarte und Steuernummer
- IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Auszahlung
- Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
- wenn auch um das Familiengeld angesucht wird: Steuererklärungen 2019 und 2020 aller Familienmitglieder und Angabe der steuerfreien Einkommen in den Jahren 2019 und 2020 (Beispiel: Landeskindergeld und Landesfamiliengeld, Bankzinsen, Lottogewinne, erhaltene Beiträge der finanziellen Sozialhilfe, Zivilinvalidengelder)
- Formblatt U1 bei Arbeitstätigkeit im Ausland.

Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld

Antrag bis 31. Jänner 2022 stellen
Wer hat Anrecht?
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Familie mit mindestens drei Kinder unter 18 Jahren und
- die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2021 beträgt diese Schwelle höchstens 8.788,99 Euro. Die Einkommens- und Vermögenserhebung erfolgt mittels ISEE-Erklärung, abzufassen bei den Steuerbeistandszentren – CAF.
Höhe des Familiengelds
Die Höhe beträgt 145,14 Euro im Monat, 13 mal, das sind 1.886,82 Euro im Jahr.
Antragstellung
Der Antrag ist im Patronat innerhalb 31. Jänner 2022 zu stellen, mit
gültiger ISEE-Erklärung
gültiger Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Angabe IBAN-Code für bargeldlose Zahlung.
Für das Jahr 2022 kann um das staatliche Familiengeld für die Monate Jänner und Februar angesucht werden. Ab März 2022 wird diese Leistung vom einheitlichen Kindergeld, sogenannter „assegno unico“, ersetzt.