Sozialfürsorge
Staatliches Familiengeld
Antrag bis 31. Jänner 2022 stellen
Wer hat Anrecht?
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:- Familie mit mindestens drei Kinder unter 18 Jahren und
- die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2021 beträgt diese Schwelle höchstens 8.788,99 Euro. Die Einkommens- und Vermögenserhebung erfolgt mittels ISEE-Erklärung, abzufassen bei den Steuerbeistandszentren – CAF.
Höhe des Familiengelds
Die Höhe beträgt 145,14 Euro im Monat, 13 mal, das sind 1.886,82 Euro im Jahr.Antragstellung
Der Antrag ist im Patronat innerhalb 31. Jänner 2022 zu stellen, mitgültiger ISEE-Erklärung
gültiger Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Angabe IBAN-Code für bargeldlose Zahlung.
Für das Jahr 2022 kann um das staatliche Familiengeld für die Monate Jänner und Februar angesucht werden. Ab März 2022 wird diese Leistung vom einheitlichen Kindergeld, sogenannter „assegno unico“, ersetzt.