KVW Aktuell
Erleichterung für Familien
Kostenersparnis für den geförderten Wohnbau
Durch eine Änderung im Haushaltsgesetz 2022 wird die Übergabe von Baugrund steuerlich günstiger.
Durch eine Änderung im Haushaltsgesetz wird der Baugrund für geförderten Wohnbau mit einem Fixbetrag von 200 Euro besteuert. Familien ersparen sich dadurch Kosten von 5.000 bis 15.000 Euro, freut sich die Arche im KVW.
Künftig ist für Grundstücksübertragungen, die für den geförderten Wohnbau bestimmt sind, eine Besteuerung zum Fixbetrag von 200 Euro vorgesehen. Dies wurde im Rahmen der Verhandlungen rund um das staatliche Haushaltsgesetz 2022 im römischen Senat als eine authentische Interpretation in das Gesetz aufgenommen. Vorher wurde eine proportionale Steuer in Höhe von neun Prozent des Wertes des Baugrundstücks berechnet. „Die bisherige Regelung war nicht gerecht und wir haben gemeinsam mit den Politikern in Rom für die Änderung gekämpft“, sagt Leonhard Resch, Referatsleiter der Arche im KVW. Durch diese Änderung werden bei der Übertragung des Grundes zwischen 5.000 und 15.000 Euro je Familien eingespart.
Erfreut über diese wesentliche finanzielle Erleichterung für die Interessierten im geförderten Wohnbau zeigten sich Erstunterzeichner Meinhard Durnwalder sowie Dieter Steger und die Abgeordneten der Kammer Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian.
Beim Erwerb von Grundflächen, welche für den geförderten Wohnbau vorgesehen sind, wird zukünftig eine fixe Registergebühr von 200 Euro und nicht, wie letzthin passiert, eine Registergebühr von neun Prozent eingehoben. Dies wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Staatshaushalt 2022 nach zähen Verhandlungen erzielt.
Der neuen Regelung, welche nun Eingang in das Haushaltsgesetz 2022 gefunden hat, sind zahlreiche Vorgespräche seitens der Südtiroler Parlamentarier bei den verschiedenen Stellen und Ministerien vorangegangen. Die Bestimmung sieht zukünftig die Anwendung der Pauschalbesteuerung ausdrücklich vor: „Die Haushaltskommission des Senats hat am 21.12.2022 der Aufnahme unseres Antrags in das Haushaltsgesetz zugestimmt, welches schlussendlich am 24.12.2021 vom Senat verabschiedet wurde“, erklärt Senator Durnwalder. „Dadurch werden künftig Bauwerber des geförderten Wohnbaus, die häufig junge Familien sind, für den Erwerb der Baugründe weniger zur Kasse gebeten. Dabei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme, um die Bauvorhaben im geförderten Wohnbau und unsere jungen Familien finanziell weiter zu entlasten.“
Erfreut über diese wesentliche finanzielle Erleichterung für die Interessierten im geförderten Wohnbau zeigten sich Erstunterzeichner Meinhard Durnwalder sowie Dieter Steger und die Abgeordneten der Kammer Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian.
Beim Erwerb von Grundflächen, welche für den geförderten Wohnbau vorgesehen sind, wird zukünftig eine fixe Registergebühr von 200 Euro und nicht, wie letzthin passiert, eine Registergebühr von neun Prozent eingehoben. Dies wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Staatshaushalt 2022 nach zähen Verhandlungen erzielt.
Der neuen Regelung, welche nun Eingang in das Haushaltsgesetz 2022 gefunden hat, sind zahlreiche Vorgespräche seitens der Südtiroler Parlamentarier bei den verschiedenen Stellen und Ministerien vorangegangen. Die Bestimmung sieht zukünftig die Anwendung der Pauschalbesteuerung ausdrücklich vor: „Die Haushaltskommission des Senats hat am 21.12.2022 der Aufnahme unseres Antrags in das Haushaltsgesetz zugestimmt, welches schlussendlich am 24.12.2021 vom Senat verabschiedet wurde“, erklärt Senator Durnwalder. „Dadurch werden künftig Bauwerber des geförderten Wohnbaus, die häufig junge Familien sind, für den Erwerb der Baugründe weniger zur Kasse gebeten. Dabei handelt es sich um eine wichtige Maßnahme, um die Bauvorhaben im geförderten Wohnbau und unsere jungen Familien finanziell weiter zu entlasten.“