Sozialfürsorge
Landesfamiliengeld +
Aufschlag für Väter, die Elternzeit in Anspruch genommen haben
Beim Landesfamiliengeld gibt es einen Aufschlag von bis zu 800 Euro für Väter, die in der Privatwirtschaft als Lohnabhängige arbeiten und mindestens zwei Monate ununterbrochen Elternzeit in Anspruch genommen haben.
Familien, welche für das Landesfamiliengeld+ ansuchen, müssen die Voraussetzungen für den Zugang zum Landesfamiliengeld erfüllen und bereits das entsprechende Ansuchen gestellt haben. Der Antrag um den finanziellen Beitrag muss innerhalb von 90 Tagen ab Beendigung der Elternzeit eingereicht werden. Ein Besuch von Einrichtungen des Kleinkinderbetreuungsdienstes während des beantragten Zeitraums schließt die Berechtigung aus.
Wer kann ansuchen? Väter,
Familien, welche für das Landesfamiliengeld+ ansuchen, müssen die Voraussetzungen für den Zugang zum Landesfamiliengeld erfüllen und bereits das entsprechende Ansuchen gestellt haben. Der Antrag um den finanziellen Beitrag muss innerhalb von 90 Tagen ab Beendigung der Elternzeit eingereicht werden. Ein Besuch von Einrichtungen des Kleinkinderbetreuungsdienstes während des beantragten Zeitraums schließt die Berechtigung aus.
Wer kann ansuchen? Väter,
die in der Provinz Bozen ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis ausüben (öffentliche Angestellte sind daher ausgeschlossen) und
die Elternzeit in den ersten 18 Monaten nach der Geburt des Kindes in Anspruch nehmen (für Adoptiv- oder Pflegeväter beginnen die 18 Monate ab dem Zeitpunkt der Adoption bzw. Anvertrauung) und
die für mindestens zwei volle ununterbrochene Monate die Elternzeit genossen haben.