Sozialfürsorge
Landesfamiliengeld und Landeskindergeld
Neue Regelung ab 1. Juli 2022
Mit Beschluss der Landesregierung vom Februar 2022 wurden die neuen Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung des Landeskindergeldes – LKG – und Landesfamiliengeldes – LFG – mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 genehmigt.
Die letzte monatliche Auszahlung des LKG nach den „alten“ Regeln erfolgt für den Monat Juni 2022 und wird Ende Juli ausbezahlt. Ab Juli 2022 bis Dezember 2022 ist es daher notwendig, einen neuen Antrag um LKG einzureichen.
Anträge für das LFG und Landesfamiliengeld+, die bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden, werden bis zu deren natürlichem Fälligkeitsdatum weiter ausbezahlt.
Die letzte monatliche Auszahlung des LKG nach den „alten“ Regeln erfolgt für den Monat Juni 2022 und wird Ende Juli ausbezahlt. Ab Juli 2022 bis Dezember 2022 ist es daher notwendig, einen neuen Antrag um LKG einzureichen.
Anträge für das LFG und Landesfamiliengeld+, die bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden, werden bis zu deren natürlichem Fälligkeitsdatum weiter ausbezahlt.
Neuheiten Landeskindergeld
Die Bewertung des Einkommens und Vermögens wird nicht mehr mit der EEVE festgestellt, sondern mit dem staatlichen ISEE-Wert. Es ist nicht möglich, einen Antrag um LKG ohne ISEE zu stellen.
Das LKG wird für Familien mit einem Kind bis zu dessen Erreichung der Volljährigkeit verlängert.
Das LKG steht nach der Volljährigkeit nur mehr volljährigen Kindern mit Behinderung zu.
Der Zahlungszeitraum des neuen LKG wird heuer Juli 2022 bis Februar 2023 sein; ab 2023 immer ab 1. März bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
Die fünfjährige Ansässigkeit kann sowohl vom Antragsteller als auch vom anderen Elternteil, der auf demselben Familienbogen aufscheint, erfüllt werden. Sie müssen nicht mehr verheiratet sein.
Für jedes minderjährige Kind wird bei einem ISEE-Wert von 15.000 Euro oder weniger ein Betrag in der Höhe von 70 Euro anerkannt. • ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 30.000 Euro: 55 Euro pro Monat
ISEE-Wert über 30.000 Euro oder keine ISEE-Erklärung: kein LKG!
Für jedes Kind mit einer Behinderung, ob minderjährig oder volljährig, und ISEE-Wert von 15.000 Euro oder weniger: 250 Euro pro Monat.
Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 30.000 Euro: 120 Euro pro Monat.
ISEE-Wert über 30.000 Euro oder keine ISEE-Erklärung: kein LKG!
Neuheiten Landesfamiliengeld
Ab 1. Juli 2022 wird das LFG unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Familie ausbezahlt. Für Geburten ab Juli 2022 braucht es keine EEVE-Erklärung und keine ISEE-Erklärung. Anträge können über das Patronat eingereicht werden. Für Geburten bis 30. Juni 2022 ist noch eine gültige EEVE-Erklärung notwendig – ohne diese startet das LFG ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Die fünfjährige Ansässigkeit kann sowohl vom Antragsteller als auch vom anderen Elternteil, der auf demselben Familienbogen aufscheint, erfüllt werden. Sie müssen nicht mehr verheiratet sein.