Parlamentswahlen 2022
Parlamentswahl im Herbst – ein Novum
Italien wählt am 25. September ein neues Parlament
Foto: Unsplash - Marco Oriolesi
Seit 1948 fanden die Parlamentswahlen immer in der ersten Jahreshälfte statt. Anders aber, wenn zu Neuwahlen aufgerufen wird, denn dann werden die Wähler:innen schon früher zur Urne gerufen. In der Geschichte Italiens ist das nun schon zum neunten Mal der Fall, dass eine Legislaturperiode nicht beendet wird.
Die Italienische Verfassung sieht vor, dass bei Auflösung des Parlaments, innerhalb von 70 Tagen, ein neues Parlament gewählt wird. Dieses Jahr allerdings mit einigen Neuerungen, welche die neue Verfassungsreform, aus dem Jahr 2020, vorschreibt. Denn mit dieser Reform wurde das Parlament verkleinert. In der Abgeordnetenkammer wird es anstelle von 630, nur noch 400 Abgeordnete geben und der Senat wurde von 315 auf 200 Senator:innen verkleinert.
Mit dem neuen Wahlrecht wird Südtirol anstelle von acht Parlamentariern, höchstens sechs nach Rom schicken können. Für die Senatswahl wird weiterhin in den bekannten drei Einer-Wahlkreisen Bozen/Unterland, Burggrafenamt/Vinschgau, Eisacktal/Pustertal gewählt. Doch bei der Abgeordnetenkammer gibt es nur mehr zwei große Einerwahlkreise. Der erste Wahlkreis umfasst Bozen-Unterland, Meran und das Burggrafenamt und der zweite das Eisacktal, Pustertal sowie den Vinschgau.
Mit dem neuen Wahlrecht wird Südtirol anstelle von acht Parlamentariern, höchstens sechs nach Rom schicken können. Für die Senatswahl wird weiterhin in den bekannten drei Einer-Wahlkreisen Bozen/Unterland, Burggrafenamt/Vinschgau, Eisacktal/Pustertal gewählt. Doch bei der Abgeordnetenkammer gibt es nur mehr zwei große Einerwahlkreise. Der erste Wahlkreis umfasst Bozen-Unterland, Meran und das Burggrafenamt und der zweite das Eisacktal, Pustertal sowie den Vinschgau.
Neue Bestimmungen bei den Parlamentswahlen 2022
Mit Verfassungsgesetz Nr. 1 vom 18. Oktober 2021 (italienisches Gesetzesblatt Nr. 251 vom 20. Oktober 2021) wurde die Altersuntergrenze (aktives Wahlrecht erst ab 25 Jahren) für die Senatswahl abgeschafft.
Bei den Parlamentswahlen am 25. September dürfen daher erstmals alle jungen italienischen Wähler zwischen 18 und 25 Jahren sowohl für den Senat als auch für die Abgeordnetenkammer abstimmen und erhalten - wie alle anderen Wähler - zwei Stimmzettel.
Unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben uns diese nutzen. Nur wer sein aktives und passives Wahlrecht nutzt, kann mitbestimmen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie die sozialen Kräfte!
Bei den Parlamentswahlen am 25. September dürfen daher erstmals alle jungen italienischen Wähler zwischen 18 und 25 Jahren sowohl für den Senat als auch für die Abgeordnetenkammer abstimmen und erhalten - wie alle anderen Wähler - zwei Stimmzettel.
Unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben uns diese nutzen. Nur wer sein aktives und passives Wahlrecht nutzt, kann mitbestimmen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie die sozialen Kräfte!