Für Gebäude oder Baueinheiten, die vor dem 12. Jänner 2005 gebaut wurden und an denen energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, können einen Beitrag im Ausmaß von 40% bis 80% der zulässigen Kosten in Anspruch nehmen.
Gefördert werden die verschiedensten Wärmedämmmaßnahmen, wie die Wärmedämmung von Außenmauern, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, sowie Terrassen und Lauben. Auch für die Dachbegrünung und die Mehrkosten für eine hinterlüftete Fassade gibt es einen Beitrag. Außerdem kann für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches ein Beitrag beantragt den. Ebenso kann im Rahmen der Sanierung auch für den Einbau einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen in einem Kondominium ein Beitrag in Anspruch genommen werden.
Hydraulischer Abgleich. Einfach erklärt
Der hydraulische Abgleich ist ein besonders wirksames Verfahren, um eine Heizanlage zu optimieren. Vereinfacht ausgedrückt versteht man unter dem Begriff hydraulischer Abgleich, die fachgerechte Einregulierung einer Heizanlage. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper bzw. die Boden-, Wand- oder Deckenheizung, die richtige Wassermenge fließen kann. Je nach Heizanlage sind dadurch Energieeinsparungen zwischen 2 und 8% möglich.
Für die genannten Maßnahmen können Beiträge zwischen 40% und 80% auf die zulässigen Kosten gewährt werden.
- 80% für Kondominien (mind. 5 Baueinheiten und Eigentümer), sofern das Gebäude als KlimaHaus B oder R zertifiziert wird
- 60% für alle anderen Gebäude, die eine Zertifizierung als KlimaHaus B oder R erreichen
- 40%, sofern es sich um einzelne Baueinheiten mit der Zertifizierung R handelt oder um Gebäude, welche die Zertifizierung C erreichen oder für Gebäude unter Denkmal- und Ensembleschutz
Schritte für Schritt zur Landesförderung
Schritt 1: Entscheidung treffen, welche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Schritt 2: KlimaHaus-Berechnung durchführen, um einschätzen zu können ob die Sanierungsmaßnahmen ausreichend sind, um den Beitrag beantragen zu können (nicht überall erforderlich).
Schritt 3: Einholung von Kostenvoranschlägen.
Schritt 4: Innerhalb 31. Mai muss der Antrag auf Gewährung des Landbeitrages gestellt werden. Diesem müssen der Kostenvoranschlag und das technisch Datenblatt beigelegt werden. Je nach Maßnahme sind weitere Dokumente erforderlich.
Schritt 5: Abwarten bis die Zusage von Seiten des zuständigen Landesamtes eingeht und dann mit den Sanierungsarbeiten beginnen.
Auch Einzelmaßnahmen werden gefördert
Das Land vergibt nicht nur für die energetische Gesamtsanierung Beiträge, sondern auch für einzelnen Maßnahmen. Je nach Maßnahme liegt die Förderhöhe hier zwischen 30% und 40% auf die zulässigen Kosten.
40% erhält man für:
- Die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches an einer für bestehenden Heiz- und Kühlanlagen (Baukonzession vor dem 01. Jänner 2013)
- Den Austausch einer zentralen Öl- und Gasanlage (Baujahr vor 2007) in Mehrfamiliengebäuden (mind. 5 Baueinheiten und Eigentümer)
- Den Einbau einer thermischen Solaranlage
- Den Einbau von elektrischen Wärmepumpen gleichzeitig mit einer Photovoltaikanlage (KlimaHaus C oder R)
30% gibt es für:
- Den Einbau einer Speicherbatterie für netzgebundene Photovoltaikanlagen
Weitere Beiträge werden vergeben für den Einbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen, sofern keine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Stromnetz besteht. Alternativ zu den Landesbeiträgen gibt es für die verschiedenen Maßnahmen auch auf staatlicher Ebene eine Reihe von Möglichkeiten, um in den Genuss von finanziellen Anreizen zu kommen, wie die Steuerabzüge für Sanierungsmaßnahmen oder die Förderung für den Einsatz erneuerbaren Energien (Conto termico).
Christine Romen, Bildungs- und Energieforum AFB
Text: Christine Romen und Bildungs- und Energieforum AFB