Sozialfürsorge
Landeskindergeld
Fälligkeit 30. September 2023 für den Bezugszeitraum März 2023 bis Februar 2024
Familien mit minderjährigen Kindern bzw. volljährigen Kindern mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 % können um das Landeskindergeld ansuchen. Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen ausscheinen. Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung. Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 € vorgelegt werden.
Der Antrag um Landeskindergeld muss jedes Jahr erneuert werden. Für den Bezugszeitraum 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 muss der Antrag bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Anträge, die ab 1. Oktober gestellt werden, berechtigen zum Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen oder Anvertrauung.
Der Antrag um Landeskindergeld muss jedes Jahr erneuert werden. Für den Bezugszeitraum 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 muss der Antrag bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Anträge, die ab 1. Oktober gestellt werden, berechtigen zum Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen oder Anvertrauung.