Sozialfürsorge
Naspi – Arbeitslosengeld
Foto: monstera production - pexels
Arbeitnehmer:innen, einschließlich Lehrlinge, mitarbeitende Genossenschaftsmitglieder, Künstler:innen mit einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis und Fixangestellte in der Landwirtschaft können um das Arbeitslosengeld Naspi bei Verlust des Arbeitsverhältnisses ansuchen.
Arbeitnehmer:innen in der öffentlichen Verwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis haben kein Anrecht auf Naspi. Landwirtschaftliche Taglöhner müssen um das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft ansuchen (Fälligkeit immer der 31. März des darauffolgenden Jahres der Arbeitstätigkeit).
Arbeitnehmer:innen in der öffentlichen Verwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis haben kein Anrecht auf Naspi. Landwirtschaftliche Taglöhner müssen um das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft ansuchen (Fälligkeit immer der 31. März des darauffolgenden Jahres der Arbeitstätigkeit).
Voraussetzungen
- 13 Beitragswochen, also 3 Versicherungsmonate innerhalb der 4 Kalenderjahre vor Arbeitsbeendigung;
- unfreiwillige Arbeitsbeendigung (Entlassung, befristeter Arbeitsvertrag); nur Eltern mit einem Kind jünger als 1 Jahr haben Anrecht auf Naspi bei Selbstkündigung.
- Der Antragsteller muss für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Meldung beim Arbeitsservice.
- unfreiwillige Arbeitsbeendigung (Entlassung, befristeter Arbeitsvertrag); nur Eltern mit einem Kind jünger als 1 Jahr haben Anrecht auf Naspi bei Selbstkündigung.
- Der Antragsteller muss für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Meldung beim Arbeitsservice.
Dauer
Die Naspi wird bis zu maximal 2 Jahren ausbezahlt. Die Dauer hängt von der Arbeitstätigkeit ab. Die Naspi wird für den Zeitraum der Hälfte der Versicherungsbeiträge in den letzten 4 Jahren ausbezahlt (also 4 volle Arbeitsjahre entsprechen 2 Jahre Naspi). Für die Berechnung der Dauer der Naspi werden Versicherungsbeiträge, die bereits für die vorherige Naspi berücksichtigt wurden, nicht mehr berechnet.
Höhe
Die Höhe der Naspi wird folgendermaßen berechnet:
- 75 % des durchschnittlichen Monatsbruttolohns der letzten 4 Jahre, sofern der durchschnittliche Lohn im Jahre 2023 dem Höchstbetrag von 1.352,19 entspricht bzw. niedriger ist;
- 25 % der Differenz von durchschnittlichen Monatslohn und 1.352,19 € werden hinzugerechnet, sofern der durchschnittliche Monatslohn mehr als 1.352,19 € beträgt;
- die monatliche Naspi beträgt im Jahr 2023 maximal 1.470,99 € brutto;
- ab dem 151. Tag nach Beginn des Anrechts wird der Naspi-betrag alle 30 Tage um jeweils 3 % gekürzt, wenn der Antragsteller bei Antragsdatum jünger als 55 Jahre alt war. Ist der Antragsteller über 55 Jahre, so erfolgt die Reduzierung ab dem 211. Tag des Anrechts.
Der Antrag um Arbeitslosengeld Naspi muss innerhalb 68 Tage nach Arbeitsbeendigung eingereicht werden, am besten innerhalb 8 Tagen.
Wurde der letzte Arbeitsvertrag mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ausgestellt, muss immer ein Neuantrag eingereicht werden. Bei einer Dauer von weniger als 6 Monaten überprüft der Patronatsmitarbeiter, ob die Suspendierung der Leistung greift.
- 75 % des durchschnittlichen Monatsbruttolohns der letzten 4 Jahre, sofern der durchschnittliche Lohn im Jahre 2023 dem Höchstbetrag von 1.352,19 entspricht bzw. niedriger ist;
- 25 % der Differenz von durchschnittlichen Monatslohn und 1.352,19 € werden hinzugerechnet, sofern der durchschnittliche Monatslohn mehr als 1.352,19 € beträgt;
- die monatliche Naspi beträgt im Jahr 2023 maximal 1.470,99 € brutto;
- ab dem 151. Tag nach Beginn des Anrechts wird der Naspi-betrag alle 30 Tage um jeweils 3 % gekürzt, wenn der Antragsteller bei Antragsdatum jünger als 55 Jahre alt war. Ist der Antragsteller über 55 Jahre, so erfolgt die Reduzierung ab dem 211. Tag des Anrechts.
Der Antrag um Arbeitslosengeld Naspi muss innerhalb 68 Tage nach Arbeitsbeendigung eingereicht werden, am besten innerhalb 8 Tagen.
Wurde der letzte Arbeitsvertrag mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ausgestellt, muss immer ein Neuantrag eingereicht werden. Bei einer Dauer von weniger als 6 Monaten überprüft der Patronatsmitarbeiter, ob die Suspendierung der Leistung greift.