Sozialfürsorge

Zum Zusatzrentenfond

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Unterstützung der Beitragszahlung in den Zusatzrentenfond
Die Autonome Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag für Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und bei einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die sich aufgrund von Arbeitslosigkeit, Lohnausgleich, unbezahlter Abwesenheit infolge von Krankheit oder Unfall oder aufgrund von Verträgen für freie Mitarbeit oder Projektarbeiten in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.
Antragsberechtigt sind Erwerbstätige, die seit mindestens zwei Jahren bei einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind und seit mindestens zwei Jahren in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol wohnhaft sind.
Der Beitrag beträgt bis zu 33,00 € pro Woche für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen und höchstens 4 Jahren. Der Antragsteller muss eine gültige EEVE vorlegen, die wirtschaftliche Lage muss einem Nettoäquivalenzeinkommen von höchstens 30.000 € pro Jahr für einen Einpersonenhaushalt entsprechen. Bei Mehrpersonenhaushalten werden Gewichtungsfaktoren angewandt.
Notwendige Unterlagen
- gültige Identitätskarte und Steuernummer
- Stempelmarke zu 16,00 €
- gültige EEVE mit der Bestätigung der wirtschaftlichen Lage der Familie
- Auszug des Zusatzrentenfonds,
aus dem das Beitrittsdatum ersichtlich ist
Fälligkeiten
30. Juni 2024: Einreichung der Anträge für das Jahr 2022. Natürlich können auch jetzt schon die Anträge für das Bezugsjahr 2023 weitergeleitet werden. Zuständig für die Antragstellung ist das Patronat KVW-Acli. Der Antrag ist kostenlos.
Zuschuss zum Aufbau einer Zusatzrente für im Haushalt tätige Personen
Es handelt sich um einen Beitrag für Personen, die ausschließlich im Haushalt tätig sind, in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind und keine direkte Rente beziehen. Außerdem muss die Antragstellerin minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige im selben Haushalt betreuen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Regionalbeitrag erst nach Vollendung des 55. Lebensjahres ausgezahlt.
Der Zuschuss wird in Höhe von 30 %, 40 % oder 50 % des eingezahlten Beitrages bis maximal 500,00 € und für maximal 10 Jahre gewährt.
Notwendige Unterlagen
- gültige Identitätskarte und Steuernummer
- Stempelmarke zu 16,00 €
- gültige EEVE mit der Bestätigung der wirtschaftlichen Lage der Familie
- aktueller Auszug des Zusatzrentenfonds
Fälligkeit
1. Juli 2024
Text: Elisabeth Scherlin | Direktorin KVW ACLI

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

1. Juli
Regionaler Beitrag für freiwillige Weiterversicherung Hausfrauen
30. Juni
Beitragszahlung Pensplan bei wirtschaftlicher Notlage, z.B. Arbeitslosigkeit für das Jahr 2022 und 2023
30. Juni
Abfassen der ISEE-Erklärung mit einem Wert unter 45.574,96 € berechtigt zur Mehrbewertung des einheitlichen Kindergeldes – AUU – ab März 2024
30. September
Verlängerung Landekindergeld für den Zeitraum März 2024 bis Februar 2025