Kommentar

Was ist Armut?

Foto: unsplash / Ricardo Diaz
Armut hat viele Facetten und ist allgegenwärtig. Nicht nur in der heutigen Zeit, sondern bereits über die gesamte Menschheitsgeschichte hinweg gab es Armut. Im weitesten Sinne versteht man unter Armut finanzielle Nöte, also einen Lebenszustand, in dem man nicht über das nötige Geld verfügt, um für seine Grundbedürfnisse zu sorgen – wie zum Beispiel ausreichend Nahrung, Kleidung, eine Unterkunft usw. Von dieser wirtschaftlichen Armut sind eine enorme Anzahl von Menschen betroffen, denn von der Gesamtbevölkerung gibt es nur einen kleinen Prozentteil, welcher die reichen, wirklich reichen Menschen ausmacht. Der Rest ist Mittelschicht oder lebt im völligen Elend. Davon sind vor allem Entwicklungsländer betroffen.

Allerdings gilt es zu bedenken, dass auch sehr wohlhabende Menschen arm sein können. Zwar ist es dann keine finanzielle Armut, aber eine emotionale oder auch geistige. Denn Geld allein macht nicht glücklich. Man kann sich sehr wohl Dinge kaufen, die einen glücklich machen, aber nicht das Glück selbst. Auf der anderen Seite, nur weil man finanziell arm ist, muss man nicht zwingend emotional arm, sprich unglücklich sein. Es gibt durchaus Arme, die, obwohl sie kein Geld haben, glücklich sind, weil sie zufrieden sind mit dem, was sie haben.

Zwar ist nun an finanzieller Armut also nicht die emotionale Armut gebunden, aber die intellektuelle hängt von ihr ab. Wer nämlich kein Geld hat, kann sich keine umfangreiche Ausbildung leisten, geschweige denn Karriere machen, denn dafür fehlt die nötige intellektuelle Bildung. Darum grenzt es fast schon an ein Wunder, wenn man es schafft, aus der untersten Schicht auszubrechen, trotz des Geldmangels, und einen angesehenen Beruf auszuüben. Mehr oder weniger ist man daher in seinem Elend gefangen.

Wohlhabende Leute müssen umgekehrt aber nicht zwingend geistig reich sein. Es gibt durchaus reiche Kinder, die von ihren reichen Eltern durch das Leben geschoben werden und nun mit zwanzig dastehen ohne intellektuellen Reichtum, weil sie nie wirklich lernen mussten. Natürlich hilft Geld bei einer qualitativen akademischen Ausbildung, aber ohne Eigeninitiative kommt man nicht weit. Am Ende kommt es aber immer auf einen selbst an, was man aus seiner Lebenssituation macht und ob man seine Chancen nutzt.
Text: Lorenz Rabanser
Lorenz Rabanser
Maturant am Fraziskanergymnasium in Bozen

Sozialfürsorge

Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten und Pflegezeiten

Selbständige, Freiberufler:innen, Arbeitnehmer:innen in der Privatwirtschaft in unbezahlten Wartestand ohne Rentenabsicherung oder in einem Teilzeitverhältnis von maximal 70 %, Student:innen und Hausfrauen können einen Beitrag für Erziehungszeiten beantragen, wenn sie mindestens 360 € in einem Zusatzrentenfonds oder freiwillige bzw. Pflichtbeiträge in die eigene Pensionskasse eingezahlt haben. Der Beitrag wird ab dem vierten Lebensmonat bis zum dritten Lebensjahr des Kindes oder bis zum dritten Jahr nach der Adoption gewährt. Bei Teilzeitbeschäftigten bis zu 70 % wird der Beitrag ab dem vierten Lebensmonat bis zum fünften Lebensjahr oder innerhalb des fünften Jahres nach der Adoption fällig. Für Vollzeitpflegekinder gilt der Beitrag für die gesamte Dauer der Pflege bis zur Volljährigkeit. Die maximalen Gesamtbeiträge pro Kind innerhalb der Altersgrenzen sind der Tabelle zu entnehmenBei der Pflege schwerstpflegebedürftiger Familienangehöriger, die Pflegegeld der 2., 3. oder 4. Pflegestufe beziehen, können Pflegezeiten zur rentenrechtlichen Absicherung beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die Familienangehörige unter 5 Jahren mit einem anerkannten Zivilinvalidität von mindestens 74 %, Zivilblinde oder Gehörlose betreuen.

Selbständige, FreiberuflerInnen, Arbeitnehmer:innen im unbezahlten Wartestand ohne Pensionsversicherung oder mit einer Teilzeitbeschäftigung von höchstens 70 %, Student:innen und Hausfrauen können den Beitrag beantragen, wenn sie mindestens 360 € in den Zusatzpensionsfonds oder freiwillige bzw. Pflichtbeiträge in die eigene Pensionskasse eingezahlt haben.

Der Beitrag kann bis zum Erreichen der Mindestvoraussetzungen für die vorzeitige Alterspension bzw. Alterspension beantragt werden. Die maximalen Gesamtbeiträge pro Pflegefall sind in der Tabelle aufgeführt. Informationen über weitere Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch beim Patronat KVW-Acli. Anträge für die Referenzperiode Jahr 2023 müssen bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Anträge für Nachzahlungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist eingereicht werden. Eine Stempelmarke von 16 € muss zusammen mit den Unterlagen über die Einzahlungen in die Zusatzversorgungskasse oder die Pflichtversicherung vorgelegt werden.
Höchstbeträge – Art. 1 für Erziehungszeiten
Art der Einzahlung Hausfrauen Selbständige PT bis 70 %
Freiwillige Beiträge 9.000 € pro Jahr
18.000 € insgesamt
4.500 € pro Jahr
18.000 € insgesamt
Pflichtbeiträge
INPS / Freiberufler
4.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt
Zusatzrentenfonds 4.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt
4.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt
2.000 € pro Jahr
8.000 € insgesamt


Höchstbeträge – Art. 2 für Pflegezeiten
Art der Einzahlung Hausfrauen Selbständige PT bis 70 %
Freiwillige Beiträge 9.000 € pro Jahr 2.000 € pro Jahr
Pflichtbeiträge INPS
Freiberufler
Hausangestellte
4.000 € pro Jahr
9.000 € pro Jahr
bei Kind unter 5
Jahren bzw. 4.000 € bei Unterbringung in Einrichtung
4.000 € pro Jahr
9.000 € pro Jahr
bei Kind unter 5
Jahren bzw. 4.000 € bei Unterbringung in Einrichtung
Zusatzrentenfonds 4.000 € pro Jahr 4.000 € pro Jahr 2.000 € pro Jahr

Text: Elisabeth Scherlin | Direktorin KVW ACLI