Sozialfürsorge

Landeskindergeld

Erneuerung Jahr 2025
Der Antrag um Landeskindergeld muss alle Jahre erneuert werden. Für den Bezugszeitraum März 2025 bis Februar 2026 kann der Antrag ab Jänner 2025 bis 30. September 2025 gestellt werden. Anträge, die nach dieser Frist eingereicht werden, erhalten das Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Wer ist berechtigt?
Familien mit minderjährigen Kindern bzw. volljährigen Kinder mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent können um das Landeskindergeld ansuchen.
Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen aufscheinen. Ausnahmeregeln dazu gibt es für Kinder, die anvertraut sind.
Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung. Familien aus Nicht-EU-Ländern müssen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, falls vor dem 31.12.2020 in Italien ansässig, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Vatikan.
Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 € vorgelegt werden. Die ISEE-Erklärung wird von der Steuerabteilung im KVW CAF Service verfasst (online Vormerkungen unter www.mycaf.eu oder telefonisch unter 0471 020730).
Wie hoch ist der Betrag?
Bis zu einem ISEE-Wert von 15.000 Euro wird das Landeskindergeld folgendermaßen ausbezahlt:
minderjähriges Kind: 70 Euro im Monat
volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 250 Euro im Monat
minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 300 Euro im Monat
Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 40.000 Euro gelten folgende Werte:
minderjähriges Kind: 55 Euro im Monat
volljähriges Kind mit Beeinträchtigung: 120 Euro im Monat
minderjähriges Kind mit Beeinträchtigung: 170 Euro im Monat
Wie erfolgt die Zahlung?
Die Zahlungen werden monatlich im Nachhinein durchgeführt, also zum Beispiel der Monat Dezember wird Ende Jänner gutgeschrieben.
Die Zahlung erfolgt auf dem Bankkonto, das im Antrag angegeben wurde und auf dem Antragsteller lautet.
Was geschieht bei einer Neugeburt?
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen und Anvertrauung. Ist bereits das Landeskindergeld in Auszahlung, so wird um eine Neuberechnung angesucht.
TEXT: Elisabeth Scherlin / Direktorin KVW ACLI

Bildung

Lehrgang „Souverän in der mittleren Fürhungsebene“

Erfolgreicher Abschluss der ersten Auflage
Dieser Lehrgang stand heuer zum ersten Mal auf dem Programm der KVW Bildung und wurde am 22. November in Bruneck erfolgreich abgeschlossen.
Die sogenannte „Sandwich-Position“ bringt einige Herausforderungen mit sich, gilt es doch sowohl „nach oben“ als auch „nach unten“ souverän aufzutreten und sich Gehör zu verschaffen. Die fachlichen Kompetenzen führen meist in die mittlere Führungsebene (Projektleitung, Teamleitung etc.). Bei der Führung von Mitarbeiter:innen spielen fachliche Kompetenzen aber nur eine Nebenrolle, denn nun geht es auch um das Zwischenmenschliche. Die dafür notwendigen Kompetenzen wurden in den verschiedenen Modulen Rollenklarheit - wer bin ich und wenn ja, wie viele?, Zeitmanagement, ausdrucksstarke Kommunikation, Online-Meetings und Work-Life-Balance vermittelt. Das Referententeam kam bei den Teilnehmer:innen sehr gut an, neue Impulse von außen, aber auch der Erfahrungsaustausch untereinander war für die Gruppe sehr wertvoll. Dieser Lehrgang wird im Frühjahr in Bozen angeboten, wobei die Module auch einzeln gebucht werden können.